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Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang
Telekom muss entbündelten Breitbandzugang anbieten
Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Mittwoch eine Regulierungsverfügung bekannt gegeben, mit der die Deutsche Telekom AG verpflichtet wird, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls, den sogenannten IP-Bitstrom-Zugang, zu gewähren. Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick.
«Aufgrund der heutigen Entscheidung zum IP-Bitstrom werden die Verbraucher künftig eine noch größere Auswahl an qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Breitbandangeboten haben. Dadurch werden die Breitbandpenetration und -nutzung in Deutschland weiter gefördert», sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
Die Deutsche Telekom AG muss den IP-Bitstrom-Zugang zu nicht-diskriminierenden Bedingungen gewähren und sich die Entgelte für diese Zugangsleistung vorab von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Dabei wird die Höhe der Preise nach «Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung» bemessen.