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Deutsche Telekom beantragt Erhöhung der TAL-Entgelte
Künftig 12,03 statt 10,65 Euro für Teilnehmeranschlussleitung?
Die Deutsche Telekom stellte am heutigen Freitag bei der Bundesnetzagentur den Antrag, das monatliche Entgelt für die Überlassung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) auf 12,03 Euro leicht anzuheben. Das von der Bundesnetzagentur genehmigte Entgelt liegt derzeit bei monatlich 10,65 Euro.
Das TAL-Entgelt zahlen andere Telekommunikationsunternehmen monatlich an die Deutsche Telekom für die Überlassung der Teilnehmeranschlussleitung. Die bislang genehmigten Entgelte entsprechen laut Deutschen Telekom nicht dem im Gesetz vorgesehenen Entgeltmaßstab, da insbesondere die Kosten für die besonderen Lasten, die die Deutsche Telekom für den sozialverträglichen Personalumbau trägt, nicht eingerechnet worden sind. Diese Kosten sind eine Investition, um eine noch effizientere Deutsche Telekom zu schaffen. Sie müssen deshalb bei der Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung berücksichtigt werden. Die Bundesnetzagentur hat dies schon vor längerer Zeit grundsätzlich anerkannt. Beim TAL-Entgelt ist die Anerkennung dieser Kosten aber laut Deutsche Telekom bislang unterblieben.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation BREKO hat den Antrag der Deutschen Telekom kritisiert. Der Verband findet seit langem ein Entgelt von unter 10 Euro für angemessen - damit seien alle Kosten abgedeckt. BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann hält nicht nur die aktuell geforderte Höhe für unanständig, sondern insbesondere die Begründung dafür. Die Deutsche Telekom schrieb in ihrer Pressemitteilung unter anderem: «Eine leichte Erhöhung wird deshalb den Wettbewerb nachhaltig stärken». «Das grenzt an groben Unfug», erklärt Lüddemann, «das ist so, als würden unsere Mitgliedsunternehmen behaupten, die Preise erhöhen zu müssen, um Kunden zu gewinnen». Die ungewöhnliche ökonomische Sichtweise des Exmonopolisten hält BREKO für genauso abwegig, wie die neue Idee, durch das TAL-Entgelt die Kosten für den sozialverträglichen Personalabbau dem Wettbewerb anzulasten.
BREKO sieht die Netzbetreiber in einer benachteiligten Position gegenüber den Resellern von Telekomprodukten, weshalb der Verband das Verfahren zur Festlegung der neuen TAL-Entgelte bereits im letzten Jahr vorziehen lassen wollte. Dem war die Bundesnetzagentur nicht gefolgt. Die gültige Entscheidung zu den TAL-Entgelten ist bereits von April 2004 und trage daher den jüngsten Entwicklungen im Preisgefüge nicht Rechnung, so BREKO.