Newsticker
- Telekom versorgt jetzt 97 Prozent der Bevölkerung mit 5G
- Telekom: Größtes Funkloch an Deutschlands ICE Strecken verschwindet
- Bundesnetzagentur veröffentlicht Entscheidung zu Leerrohrentgelten
- Taylor Swift Fans sorgen für mobilen Datenrekord beim ersten Konzert in Gelsenkirchen
- Umfrage: Ein Viertel der Deutschen sieht stündlich aufs Smartphone
- 1&1 Business-Glasfaseranschlüsse mit höheren Bandbreiten
- HappySIM startet mit 5G-Tarifen im Telefónica-Netz
- O2 Telefónica erreicht 96 Prozent 5G-Versorgung
- M-net erschließt 3.200 Wohnungen des GVW 1899 München mit Glasfaser
- Telekom: Neue MagentaMobil Tarife mit doppeltem Datenvolumen
Bundesnetzagentur: Sperrliste für R-Gespräche
Details für Sperrmöglichkeiten veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur erstellt zurzeit eine Datenbanklösung für die Rufnummernsperrung bei R-Gesprächen. Jetzt wurden die Details des Sperrverfahrens veröffentlicht.
Bei R-Gesprächen handelt es sich um Telefongespräche, deren Kosten der Angerufene nach erfolgter Zustimmung übernimmt. Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes haben Endkunden die Möglichkeit, ihre Rufnummer für die Annahme von R-Gesprächen sperren zu lassen. Das kann sinnvoll sein, wenn der Anschlussinhaber nicht immer die Kontrolle über den Anschluss hat, zum Beispiel in Hotels, am Arbeitsplatz oder wenn Kinder im Haushalt sind.
Für die Sperrung beauftragt der Anschlussinhaber seinen Telekommunikationsdiensteanbieter, die Rufnummer auf die Sperrliste setzen zu lassen. Dieser Eintrag ist kostenlos. Die Sperrliste wird von der Bundesnetzagentur in Form einer Datenbank geführt.
Die Anbieter von Zugängen zum öffentlichen Telefonnetz melden der Bundesnetzagentur täglich alle bei ihnen eingegangenen Aufträge zur Sperrung oder Entsperrung einer Rufnummer. Gleichzeitig sind die Anbieter von R-Gesprächsdiensten verpflichtet, die Liste mit den Sperrdaten täglich abzurufen. Für die Löschung einer Rufnummer von der Sperrliste kann der Anbieter ein Entgelt verlangen.
Ab dem 01. September 2007 sind alle Anbieter verpflichtet, an dem Verfahren teilzunehmen. Die Details des Verfahrens sind im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf der Internetseite im Bereich Nummernverwaltung veröffentlicht.