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Einmalentgelte für Telekom-Konkurrenz müssen sinken
Regulierung: Neue Entgelte für TAL-Umschaltung und «Line Sharing»
Die Bundesnetzagentur hat am Freitag drei Entgeltentscheidungen im Telekommunikationsbereich bekannt gegeben. Alle drei Genehmigungen betreffen Vorleistungsprodukte, welche die Deutsche Telekom AG (DTAG) ihren Wettbewerbern anbietet.
Zum 01. Juli 2007 neu genehmigt wurden zunächst die Entgelte, die die Wettbewerber im Fall der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bzw. deren Rückgabe jeweils einmalig an die DTAG entrichten müssen. Während die monatlich zu zahlenden Ãœberlassungsentgelte für die TAL, die zuletzt am 30. März 2007 genehmigt wurden, in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der «letzten Meile» abdecken, beziehen sich die jetzt genehmigten Einmalentgelte vor allem auf die Auftragsbearbeitung sowie die erforderlichen Umschaltmaßnahmen an den technischen Einrichtungen der DTAG, die im Fall der Bereitstellung der TAL an Wettbewerber bzw. der Kündigung durch jene von der DTAG vorzunehmen sind.
Für die häufigste Variante (einfache Übernahme einer Kupferdoppelader Zweidraht ohne Schaltarbeiten beim Endkunden) kann die DTAG künftig ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 36,19 Euro verlangen, statt bisher 43,10 Euro. Das Kündigungsentgelt, das Wettbewerber bei der Rückgabe der TAL an die DTAG zahlen müssen, beträgt jetzt 5,21 Euro, wenn der Endkunde gleichzeitig zur DTAG zurückkehrt oder zu einem anderen Wettbewerber wechselt. Wenn die TAL ohne eine gleichzeitige Umschaltung auf die DTAG selbst oder einen anderen Wettbewerber zurückgegeben wird, hat der Wettbewerber ein Kündigungsentgelt von 20,93 Euro zu zahlen.
Ebenfalls zum 01. Juli 2007 neu genehmigt wurden die Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte sowie darüber hinaus die monatlichen Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sog. «Line Sharing». Beim «Line Sharing» wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich unterteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der DTAG weiter für Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) genutzt werden. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ab 01. Juli 2007 ein monatlicher Ãœberlassungspreis von 1,91 Euro festgelegt worden. Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante, die Neuschaltung ohne Arbeiten am Kabelverzweiger und ohne Arbeiten beim Endkunden, beträgt 60,82 Euro.
Schließlich sind auch die einmaligen Bereitstellungsentgelte und die Ãœberlassungspreise für Mietleitungen, die von den Wettbewerbsunternehmen zur Komplettierung ihrer eigenen Netze benötigt werden, sog. «Carrier-Festverbindungen», neu genehmigt worden. Soweit hier niedrigere Entgelte festgelegt wurden, waren solche Absenkungen von der DTAG selbst beantragt worden. Tariferhöhungen wurden demgegenüber versagt.
Die Entgelte im Zusammenhang mit der TAL und «Line Sharing» sind bis Ende Juni 2008, die Entgelte für die Mietleitungen bis Ende März 2008 genehmigt worden.
Der Bundesverbande Breitbandkommunikation BREKO begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur. Der Verband vertritt 99 Prozent des Festnetzwettbewerbs der Telekom, unter anderem Arcor, HanseNet, Versatel, NetCologne, EWE TEL und M-net. BREKO-Geschäftsführer Lüddemann hatte zuvor eine Reduzierung dieses beim Kundenwechsel fälligen Entgeltes an die Telekom um 20 Prozent gefordert. Nun sind es im Schnitt 15 Prozent geworden. «Unsere Erwartungen wurden nicht ganz erfüllt, aber das Signal ist erfreulich», kommentiert Lüddemann die Entscheidung.