BNetzA verbietet illegale Gewinnspiele am Telefon

Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch

27. Februar 2008

Die Bundesnetzagentur hat erneut die Abschaltung einer (0)900er Rufnummer wegen Rufnummern-Spams angeordnet. Dem betroffenen Unternehmen wurde untersagt, illegale Telefonwerbung durchzuführen, ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen sowie das angewandte Geschäftsmodell verboten. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden Zwangsgelder angedroht.

Das von der Maßnahme der Bundesnetzagentur betroffene Telekommunikationsunternehmen hatte mittels Telefoncomputern bei Verbrauchern angerufen und ihnen über eine automatische Ansage mitgeteilt, sie hätten einen Preis gewonnen. Um nähere Informationen über den Gewinn zu erhalten, wurden die Angerufenen aufgefordert, eine bestimmte Taste an ihrem Telefonapparat zu drücken. Daraufhin wurden sie auf die Rufnummer (0)900 3 101 655 weitervermittelt, die mit erhöhten Gebühren verbunden war. Dies geschah selbst bei Personen, die eine Sperre für (0)900er Rufnummern eingerichtet hatten. Die Bundesnetzagentur hat diese Praxis dem Unternehmen nunmehr vollständig verboten.

Die Bundesnetzagentur geht immer wieder gegen Unternehmen vor, die Rufnummern bewusst missbrauchen, um wirtschaftliche Gewinne auf Kosten der Verbraucher zu erzielen. »Wir schützen die Verbraucher und gehen unnachgiebig gegen einen derartig organisierten Rufnummermissbrauch vor. Das Telekommunikationsgesetz hat uns Instrumente an die Hand gegeben, mit denen wir den Missbrauch von Telefonnummern bekämpfen können. Diese Instrumente schöpfen wir voll aus«, erklärt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. »Es darf nicht zu Schlupflöchern für Unternehmen kommen, die durch technische Manipulationen eindeutige Regeln umgehen wollen. Missbrauch von Rufnummern und Tricks dürfen nicht Basis für Geschäftsmodelle sein. Dies kann auch nur im Interesse rechtschaffender Anbieter im Mehrwertdienstemarkt sein«.

Bei solchen Gewinnspielen gewinnen nur die Unternehmen, die derartige telefonische Gewinnspiele veranstalten und über teure Rufnummern abrechnen.

Betroffene Verbraucher können sich unter der Rufnummer 0291 9955-206, per E-Mail unter rufnummernmissbrauch@bnetza.de sowie postalisch unter den nachfolgenden Adressen an die Bundesnetzagentur wenden: Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede oder Bundesnetzagentur, Schütt 13, 67433 Neustadt.

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