Preise für IP-Bitstrom-Zugang genehmigt

19,05 Euro monatlich für reinen DSL-Anschluss

13. Mai 2008

Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Dienstag die Entgeltgenehmigung für das neue Vorleistungsprodukt »IP-Bitstrom-Zugang« bekannt gegeben. Beim IP-Bitstrom-Zugang überlässt die Deutschen Telekom AG (DTAG) dem Wettbewerber DSL-Anschlüsse und transportiert den darüber geführten Datenstrom über ihr Konzentratornetz zum zugehörigen Breitband-Point-of-Presence, wo sie ihn an den Wettbewerber übergibt. Damit können Telekom-Konkurrenten breitbandige Internetzugänge anbieten, ohne dass der Kunde einen Telefonanschluss benötigt.

Für die besonders wichtige Stand alone-Variante, bei der ein Endkunde neben dem DSL-Anschluss keinen gesonderten Telefonanschluss mehr benötigt, wurde ein Grundpreis in Höhe von 19,05 Euro genehmigt. Dieser Grundpreis beinhaltet eine durchschnittliche Bandbreiteninanspruchnahme von 50 kBit/s je Anschluss in der Hauptverkehrsstunde. Soweit Endkunden über einen IP-Bitstrom künftig, wie von der DTAG selbst prognostiziert, höhere Verkehrsmengen, nämlich durchschnittlich 75 kBit/s in Anspruch nehmen, beläuft sich das Entgelt für die monatliche Überlassung auf insgesamt 20,05 Euro.

Sofern der Endkunde neben dem DSL-Anschluss einen herkömmlichen Telefonanschluss behalten will, müssen Wettbewerber künftig 8,55 Euro für den IP-Bitstrom an die DTAG zahlen. In solchen Fällen wird dann aber zusätzlich der volle Endkundenpreis für den Telefonanschluss fällig, betont die Bundesnetzagentur. Für die Einrichtung des IP-Bitstrom-Zugangs wurde ein Einmalentgelt in Höhe von 45,09 Euro für die Stand alone-Variante bzw. 56,47 Euro für die Variante mit Beibehaltung des Telefonanschlusses genehmigt.

Aufgrund fehlender Kosteninformationen nicht genehmigt werden konnten laut Bundesnetzagentur die Entgelte, die bei einem Providerwechsel des Endkunden von den Wettbewerbern an die DTAG zu zahlen sind, und die Preise für eine Erhöhung bzw. Absenkung der Bandbreitengeschwindigkeit sowie einige andere Nebenleistungen. Diese sollen in einem gesonderten Verfahren noch einmal überprüft und festgelegt werden.

Die Entgeltgenehmigung ist befristet bis zum 30. Juni 2009.

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