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Neue Entgelte für TAL-Umschaltung und »Line Sharing«
Leichte Preissenkung für Übernahme der Teilnehmeranschlussleitung
Die Bundesnetzagentur hat am Montag zwei Entgeltentscheidungen für Vorleistungsprodukte der Deutschen Telekom bekannt gegeben. Zum 1. Juli 2008 neu genehmigt wurden zunächst die Entgelte, die die Wettbewerber im Fall der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannte »letzten Meile«, für deren Schaltung bzw. Rückgabe jeweils einmalig an die Deutsche Telekom entrichten müssen. Für die Übernahme der TAL ohne Arbeiten beim Endkunden kann die Telekom künftig ein Entgelt von 35,70 Euro verlangen. Für die häufigste Variante - Neuschaltung der Kupferdoppelader Zweidraht hochbitratig mit Arbeiten am Kabelverzweiger und beim Endkunden - beläuft sich der neue Tarif auf 62,37 Euro. Damit sinken die Entgelte leicht. Die Deutsche Telekomhat zuvor eine Preiserhöhung beantragt.
Ebenfalls zum 1. Juli 2008 genehmigt wurden die Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte sowie darüber hinaus die monatlichen Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sogenannte »Line Sharing«. Beim Line Sharing wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich aufgeteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der Deutschen Telekom weiter für die Telefonie und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung, typischerweise für DSL-Internetzugang, genutzt werden. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ein monatlicher Überlassungspreis von 1,78 Euro genehmigt worden. Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante, die Neuschaltung ohne Arbeiten am Kabelverzweiger und ohne Arbeiten beim Endkunden, beträgt jetzt 58,98 Euro.
Alle Entgelte sind bis Ende Juni 2010 genehmigt worden.
In beiden Entscheidungen wurden laut Bundesnetzagentur Auswirkungen der im vergangenen Jahr getroffenen tarifvertraglichen Vereinbarungen zwischen der Deutschen Telekom und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zu organisatorischen Änderungen und insbesondere Wochenarbeitszeiterhöhungen berücksichtigt.