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Neue Regeln zur Rufnummernlänge im Ortsnetz
Ab 2011 nur noch lange Festnetz-Rufnummern bei Neuschaltungen
Vergangene Woche hat die Bundesnetzagentur für die 5.200 Ortsnetzbereiche neue Regeln zur Rufnummernlänge veröffentlicht. Ab dem 1. Juli 2011 erhalten Verbraucher, die eine neue Rufnummer benötigen, mindestens elfstellige Ortsnetzrufnummern. In dieser Länge wird auch die Ortsnetzkennzahl ohne die führende Null mit berechnet. Ausgenommen von dieser Regel sind die Ortsnetzbereiche mit zweistelliger Ortsnetzkennzahl: Berlin (0)30, Hamburg (0)40, Frankfurt (0)69 und München (0)89. Hier werden weiterhin zehnstellige Rufnummern vergeben. Eine Neue Rufnummer zum Beispiel in Düsseldorf (Ortskennzahl (0)211) hat damit künftig folgende länge: (0)211-12345678. In Berlin werden neue Rufnummern (0)30-12345678 lauten und sind damit insgesamt eine Ziffer kürzer. Bestehende Rufnummern sind von der Regelung nicht betroffen.
»Bereits in den letzten Jahren war aufgrund des ständig steigenden Rufnummernbedarfs in mehreren Ortsnetzen die Vergabe elfstelliger Rufnummern notwendig. Um Rufnummernknappheiten zu vermeiden und um durch die Vereinheitlichung effizientere Geschäftsprozesse sowohl bei der Nummernverwaltung als auch beim Netzbetrieb zu ermöglichen, haben wir nunmehr nach einer öffentlichen Anhörung die neuen Regelungen zur bundesweiten Umstellung getroffen«, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. »Insbesondere können wir durch die Maßnahme sicherstellen, dass kurzstellige Rufnummern von Telefonkunden weitestgehend bestehen bleiben und nicht in langstellige Rufnummern umgewandelt werden müssen, um so zusätzliche freie Rufnummern zu erzeugen.«
Die bundesnetzagentur sieht den erhöhten Bedarf an neuen Rufnummern vor allem durch die Umwandlung analoger Anschlüsse in ISDN-Anschlüsse mit mehreren Rufnummern sowie durch zusätzliche Abschlüsse von Internet-Telefonieverträgen mit einer eigenständigen Rufnummer. Auch die Vergrößerung von geschäftlich genutzten Telefonanlagen führe zum erhöhten Bedarf.