Bundesnetzagentur geht gegen Gewinnanrufe vor

Mehrere Rufnummern zum Schutz der Verbraucher abgeschaltet

26. Februar 2010

Die Bundesnetzagentur hat erneut gegen Telefon-Spam durchgegriffen und mehrere Rufnummern zweier britischen Unternehmen abschalten lassen. Das Unternehmen habe seit Anfang des Jahres Verbraucher bundesweit mit Telefonanrufen belästigt, in deren Verlauf die Angerufenen von einer Bandansage aufgefordert wurden, unterschiedliche, hochpreisige (0)900er Rufnummern zurückzurufen, um ihren Gewinn zu erhalten, so die Bundesnetzagentur. Der Gewinn sollte aus einem BMW-Coupé inkl. Spritgeld und Versicherung oder 30.000 Euro in bar bestehen.

Die Anrufe erfolgten ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung und stellen damit regelmäßig einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar und seien somit rechtswidrig, stellte die Bundesagentur fest. Zudem fehlte die nach dem Telekommunikationsgesetz geforderte Angabe des vom Endnutzer zu zahlenden Preises der beworbenen (0)900er Rufnummer. Schließlich erfolgten die Werbeanrufe entgegen der gesetzlichen Vorschriften mit unterdrückter Rufnummer.

Für diese Gewinnanrufe seien zwei Unternehmen verantwortlich, die ihren Firmensitz in Birmingham, Großbritannien, haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spams sei dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richten, so die Behörde. Alle beanstandeten Rufnummern waren bei denselben Netzbetreibern geschaltet.

Neben Abschaltung hat die Bundesnetzagentur gleichzeitig Rechnungslegungs- und Inkassoverbote für die beworbene Rufnummern angeordnet. Hiervon betroffen sind bislang folgende Rufnummern: (0)9005 040 930; (0)9005 050 450; (0)9005 060 960; (0)9005 080 400; (0)9005 454 501; (0)9005 455 800; (0)9005 560 060; (0)9005 560 090; (0)9005 570 040; (0)9005 590 030.

Präventiv wurden zudem folgende Rufnummern der verantwortlichen britischen Unternehmen abgeschaltet, ohne dass diese bereits beworben wurden: (0)9005 060 380; (0)9005 077 600; (0)9005 080 501; (0)9005 099 200; (0)9005 099 400; (0)9005 105 118; (0)9005 105 119; (0)9005 105 134; (0)9005 106 540; (0)9005 454 504; (0)9005 455 600; (0)9005 560 077; (0)9005 659 500.

»Das verhängte Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass Anrufe auf die genutzten (0)900er Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden. Durch diese Maßnahmen der Bundesnetzagentur ist der Verbraucher vor unberechtigten Geldforderungen geschützt«, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Wenn die Verbindungsentgelte dennoch in Rechnung gestellt werden oder der Verbraucher die in Rechnung gestellten Entgelte bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern.

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