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Regulierung: Neue Entgelte für TAL und Line Sharing
Preissenkungen für Vorleistungen der Telekom
Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Donnerstag, den 01.07.2010, zwei Entgeltentscheidungen im Telekommunikationsbereich bekannt gegeben. Beide Genehmigungen betreffen Vorleistungsprodukte, welche die Deutsche Telekom AG (DTAG) ihren Wettbewerbern aufgrund regulatorischer Verpflichtungen anbietet.
Zum 1. Juli 2010 wurden zunächst die Entgelte neu genehmigt, die die Wettbewerber bei der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der so genannten letzten Meile, für deren Schaltung bzw. Rückgabe jeweils einmalig an die Deutsche Telekom entrichten müssen. Für die Übernahme der TAL ohne Arbeiten beim Endkunden kann die Telekom künftig ein Entgelt von 30,83 Euro verlangen, statt bisher 35,70 Euro. Für die derzeit häufigste Variante, die Neuschaltung der Kupferdoppelader Zweidraht hochbitratig ohne Arbeiten am Kabelverzweiger und mit Arbeiten beim Endkunden, beläuft sich der neue Tarif auf 53,35 Euro.
Ebenfalls zum 1. Juli 2010 genehmigt wurden die Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte sowie darüber hinaus die monatlichen Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das so genannte Line Sharing. Beim Line Sharing wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich aufgeteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der Deutschen Telekom weiter für die Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) genutzt werden. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ein monatlicher Überlassungspreis von 1,84 Euro genehmigt worden. Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante, die Neuschaltung ohne Arbeiten am Kabelverzweiger und ohne Arbeiten beim Endkunden, beträgt jetzt 51,22 Euro.
Alle Entgelte sind bis Ende Juni 2012 genehmigt worden.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur die Einmalentgelte zu senken. Die Deutsche Telekom hatte bei der Bundesnetzagentur höhere TAL-Entgelte als die bisher geltenden beantragt. Die Bundesnetzagentur reduzierte die Einmalentgelte dennoch teilweise deutlich. »Die Absenkung berücksichtigt angemessen die mittlerweile erreichten beträchtlichen Effizienzsteigerungen«, erklärt BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers. Dadurch erzielten Kostenvorteile erreicht die Telekom durch die Zusammenarbeit mit den Wettbewerbern. Folgerichtig sind erzielte Kostenvorteile auch an Wettbewerber weiterzugeben, soweit es Preise für die Vorprodukte betrifft, so der Verband.