Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt

Bundesnetzagentur geht weiter unerlaubter Telefonwerbung vor

29. Juli 2010

Die Bundesnetzagentur hat erneut in zwei Fällen Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, beläuft sich die Bußgeldhöhe auf insgesamt rund 194.000 Euro. Die beiden Bußgeldverfahren umfassen mehrere Beschwerden von Verbrauchern und damit mehrere Taten. Beworben wurden Produkte aus den Branchen Medien und Versandhandel mit Nahrungsmitteln.

In den Bußgeldverfahren hatten sich die betroffenen Unternehmen auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern in telefonische Werbung berufen. Bei den vorgelegten Erklärungen handelte es sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung zum Beispiel von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten.

»Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht. Für die konkreten Taten lagen somit keine wirksamen Einwilligungen der Angerufenen vor«, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder. Dies zeigen die aktuellen Fälle. Auch in Zukunft werden wir zum Schutz der Verbraucher konsequent gegen Unternehmen vorgehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachten.«

Seit August 2009 stellen Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Im Fall der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt werden.

Von August 2009 bis April 2010 sind bei der Bundesnetzagentur über 57.000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Nicht alle dieser Beschwerden konnten allerdings als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden. Dies sei zum Beispiel bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall, erläuterte Kurth.

Die Bundesnetzagentur hat bisher nach eigenen Angaben insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 694.000 Euro verhängt. Mit den auferlegten Bußgeldern wurden sowohl Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung als auch die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet.

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