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EU will Roaming-Gebühren weiter drücken
Telefonate mit dem Handy im Ausland seien noch zu hoch
Die EU will die so genannten Roaming-Gebühren für Handy-Gespräche im EU-Ausland komplett abschaffen. Wie die Europäische Komission erklärte, solle der Preisunterschied zu den Inlandstelefonaten bis 2015 möglichst ganz verschwinden.
Bereits seit einigen Jahren sind maximalen Roaming-Preise in der EU gesetzlich vorgeschrieben. Die Preisobergrenze wurde dabei in mehreren Schritten gesenkt. Seit Anfang Juli zahlen deutsche Mobilfunkkunden, die im EU-Ausland unterwegs sind, höchstens 46 Cent pro Minute für abgehende Telefonate und nicht mehr als 18 Cent pro Minute für ankommende Gespräche. Kurznachrichten (SMS) kosten maximal 13 Cent. Die Preisangaben sind jeweils inklusive der 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Die Tarife für das Telefonieren mit Handys in fremden Netzen seien jedoch immer noch zu hoch, so die Komission. »Die Betreiber setze die Roamingpreise im Allgemeinen knapp unter den regulierten Höchstpreisen fest und erzielen mit Roamingdiensten ungerechtfertigt hohe Gewinnspannen«, heißt es aus Brüssel. Nach Ansicht der Kommission die lassen die aktuellen Vorschriften den Betreibern einen großen Spielraum für attraktivere Roamingtarife.
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, sagte hierzu: »In einem echten EU-Binnenmarkt ist kein Platz für gewaltige Unterschiede zwischen Inlands- und Roamingentgelten. Wir müssen die Ursache der heutigen Probleme angehen, nämlich den unzureichenden Wettbewerb, und dafür eine dauerhafte Lösung finden.«
Um eine Lösung zu finden, leitete die EU-Komission nun eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema ein. Die Kommission will erreichen, dass alle Mobilfunkkunden in den Genuss wettbewerbsfähiger Roamingtarife für Sprach-, SMS- und Datendienste kommen, was voraussetzt, dass die von den Betreibern praktizierten Verbraucherpreise stärker an den tatsächlichen Kosten einer effizienten Erbringung der Roamingdienste ausgerichtet werden. Die Überprüfung der EU-Roamingvorschriften muss spätestens zum 30. Juni 2011 abgeschlossen werden. Dann muss die Komission dem Europäischen Parlament und dem Rat hierüber Bericht erstatten.