Bundesnetzagentur senkt Interconnectionkosten

Vorschlag für neue Zusammenschaltungsentgelte

30. Juni 2011

Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Donnersag der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ihren Entgeltvorschlag für neue Zusammenschaltungsentgelte (sog. Durchleitungsentgelte) ab dem 1. Juli 2011 bekannt gegeben. Der Vorschlag sieht vor, dass die Telekom für die bei der »Zuführung« und »Terminierung« von Verbindungen erforderliche Durchleitung durch ihr Netz künftig von ihren Wettbewerbern in der wichtigsten Tarifzone I (Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene) an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,45 Cent/Minute netto verlangen darf. In der übrigen Zeit von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen (Nebentarif) kann das Unternehmen 0,32 Cent/Minute erheben. Bislang wurden 0,54 bzw. 0,38 Cent pro Minute netto berechnet.

In den Tarifzonen II und III sind nur noch die Durchleitungsentgelte für die insbesondere bei Call by Call und Preselection Gesprächen erforderliche Zuführung von Verbindungen aus dem Telekom Netz zu Wettbewerber Netzen genehmigungspflichtig. Falls solche Verbindungen auf einer höheren Netzebene übergeben und daher auch mehr Netzelemente der Telekom genutzt werden (Tarifzone II), sollen die Entgelte künftig im Haupt und Nebentarif 0,69 Cent/Minute bzw. 0,46 Cent/Minute betragen. Bei einer Durchleitung auf der höchsten Netzebene (Tarifzone III) dürfen von der Telekom in Zukunft 1,04 Cent/Minute im Haupttarif und 0,69 Cent/Minute im Nebentarif berechnet werden.

Neben diesen Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistung beinhaltet der Entwurf auch die daraus abgeleiteten Entgelte für »optionale und zusätzliche Leistungen«. Diese umfassen unter anderem Zuführungen zu Mehrwertdiensten, den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die Zuführung von schmalbandigem Internetverkehr.

Die Zusammenschaltungsentgelte können nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil zunächst ein nationales Konsultationen und ein EU weites Konsolidierungsverfahren zu dem Entscheidungsentwurf durchgeführt werden müssen. Deshalb werden die vorgeschlagenen Entgelte ab dem 1. Juli 2011 zunächst vorläufig genehmigt. Der Entscheidungsentwurf wird am 6. Juli 2011 im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann Gelegenheit, zu der beabsichtigten Entscheidung Stellung zu nehmen. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der EU Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Voraussichtlich Ende des 3. Quartals kann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden, die dann rückwirkend ab dem 1. Juli 2011 gilt und die heute bekannt gegebene vorläufige Entscheidung ersetzt.

Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) hat die Entscheidung der Bundesnetzagentur scharf kritisiert und wertet sie als »fatales Signal«. Der Verband vereint Unternehmen, die den Ausbau von glasfaserbasierten Anschlüssen voranbringen wollen. »Die Mittel, die unseren Mitgliedsunternehmen aus den Terminierungsentgelten zufließen, tragen dazu bei, dass wir die nötigen Netzinvestitionen finanzieren können«, erklärt BUGLAS-Präsident Dr. Hans Konle. »Wenn diese nun um ein Fünftel geringer ausfallen, so ist dies nicht nur ein echtes Investitionshemmnis. ... Aus unserer Sicht dürften die Terminierungsentgelte nicht nur nicht sinken, sondern müssten sogar deutlich ansteigen.«

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