Gigaset klagt AVM wegen Patentverletzung an

Streit um DECT-GAP Standards für schnurlose Telefone

24. Oktober 2011

Die Münchener Gigaset Communications GmbH hat beim Landgericht Düsseldorf eine Klage gegen den Berliner Fritz!Box Hersteller AVM eingereicht. Nach Überzeugung von Gigaset verletze AVM »mit mehreren Produkten der FRITZ!-Produktreihe ein grundlegendes Gigaset-Patent«, so das Unternehmen in ihrer Mitteilung am Montag. Zu den betroffenen Geräten sollen Produkte der Reihen FRITZ!Box und FRITZ!Fon gehören, die nach dem DECT-Standard arbeiten. Gigaset begehrt mit dieser Klage eine Unterlassung der Nutzung seiner Technologie und strebt insbesondere »die Vernichtung der produzierten Erzeugnisse«.

Laut AVM soll es sich um eine Patentverletzung innerhalb des herstellerübergreifenden Standards für schnurlose Telefone DECT-GAP handeln. Dabei gehe es insbesondere um herstellerspezifische Protokolle, die mittels DECT ausgeführt werden können. Mit solchen Protokollen lassen sich beispielsweise Sondermeldungen wie Softkeys oder Einstellung der Landessprache auf ein DECT-Mobilteil übertragen. AVM »weist [...] den Vorwurf der Patentverletzung entschieden zurück« und erwartet nach eigener Mitteilung aus der Klage keine Konsequenzen. Gigaset übersehe, so der Berliner Hersteller, dass »der DECT-Standard die herstellerspezifischen Protokolle in jeglicher Form ausdrücklich seit 1996 vorsieht«.

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