Bundesnetzagentur geht gegen Fax-Spam vor

Eingehende Verbindung aus dem Ausland netzseitig gesperrt

25. Oktober 2011

Die Bundesnetzagentur ist jetzt gegen als »Swiss Money Report« bekannte Spam-Faxe vorgegangen. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, wurden alle deutschen Netzbetreiber aufgefordert, »soweit es ihnen technisch möglich ist, eingehende Verbindungen sowie die Erreichbarkeit von insgesamt sechs auf den Faxen angegebenen ausländischen Rufnummern zu unterbinden«. Diese netzseitige Sperrung soll die Verbraucher vor einer massiven Belästigung durch derartige Werbefaxe mit Auslandsbezug schützen, so Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth.

Hintergrund zum »Swiss Money Report«

Der »Swiss Money Report« ist ein Fax-Newsletter mit Börseninformationen. Inhalt der Werbefaxe ist nach Angaben der Bundesnetzagentur stets eine Kaufempfehlung für eine bestimmte Aktie, zu der angeblich ein Kursanstieg erwartet wird. Nach den der Bundesnetzagentur vorliegenden Beschwerden wird dieser Fax-Newsletter mehrmals pro Woche versendet. Als Kontaktrufnummern sind stets ausländische Rufnummern angegeben. Zudem enthalten die Werbefaxe den Hinweis auf die Möglichkeit zur Abmeldung des Fax-Newsletters per E-Mail bzw. im Internet.

Nach den Angaben der betroffenen Verbraucher hat die Rücksendung eines Faxes an eine der Kontaktrufnummern sowie die Versendung einer E-Mail mit der Angabe, keine weiteren Faxe erhalten zu wollen, keinen Erfolg gebracht. Der Fax-Newsletter wurde weiterhin in hoher Stückzahl zugesandt. Da dies häufig zur Nachtzeit geschah, wurden insbesondere Verbraucher, die nur eine Leitung für Telefon und Faxgerät nutzen, durch das Klingeln massiv belästigt.

Sperrung von ausländischen Rufnummern bei deutschen Netzbetreibern

Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ermöglichen der Bundesnetzagentur in erster Linie ein Einschreiten bei rechtswidrig genutzten nationalen Rufnummern. Hier kann die Bundesnetzagentur unter anderem gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz diese Rufnummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen. Gegenüber ausländischen Netzbetreibern ist dies jedoch nicht möglich.

Auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen ausländischen Regulierungsbehörden konnte weder der Urheber ermittelt noch die massenhafte Versendung der unverlangten Werbefaxe unterbunden werden, so die Bundesnetzagentur. Daher wurde im Rahmen eines Musterverfahrens die Sperrung der von den Rufnummern eingehenden und der zu diesen Rufnummern ausgehenden Verbindungen angeordnet. Vorausgegangen war eine Untersuchung, ob eine solche Anordnung technisch umsetzbar ist. Nach Angaben der Bundesnetzagentur habe die Mehrheit der Netzbetreiber sowohl die eingehenden Verbindungen von den bekannten ausländischen Rufnummern als auch deren Erreichbarkeit unterbunden.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur.

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