EU-Kommission fordert erneut niedrigere Mobilfunk-Terminuerungsentgelte

Kürzlich festgelegte Kosten für Gespräche zu sipgate seien zu hoch

07. April 2014

Die Europäische Kommission hat am Montag die deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA) erneut aufgefordert, ihre Pläne zu den Mobilfunk-Zustellungsentgelten zu ändern oder zurückzunehmen. Diesmal geht es um Mobilfunk-Zustellungsentgelte für den virtuellen Mobilfunkanbieter sipgate Wireless, welche vor wenigen Wochen beschlossen wurden.

Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die sich die Telekommunikationsnetzbetreiber gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen. Für sipgate Wireless, welche unter der Vorwahl 01579 Rufnummern für die Dienste simquadrat und sipgate team anbietet, wurden die gleichen Terminierungskosten festgelegt, wie für andere deutsche Mobilfunkanbieter - derzeit 1,79 Cent netto pro Minute. Nach Ansicht der EU-Kommission seien diese Terminierungskosten um über 80 Prozent höher als in den meisten anderen Mitgliedstaaten.

Die Vizepräsidentin der Kommission Neelie Kroes erklärte dazu: »Die allermeisten EU-Mitgliedstaaten wenden Zustellungsentgelte an, die den Verbrauchern und dem Wettbewerb zugutekommen. Ich will, dass sich auch Deutschland an die Telekom-Regulierungsvorgaben hält und denselben Ansatz verfolgt, wie andere Regulierer auch. Es kann nicht hingenommen werden, dass ein Regulierer weiterhin das ordnungsgemäße Funktionieren des Telekommunikationsbinnenmarktes stört.«

Die EU-Kommission hat die deutschen Mobilfunk-Terminierungsentgelte bereits mehrmals kritisiert, zuletzt in Juni 2013. Die deutsche Telekom-Regulierungsbehörde nutzt nicht die von der EU vorgesehene Berechnungsmethode, um die Mobilfunk-Terminierungsentgelte (Mobile Termination Rates, MTR) zu ermitteln. Während der im November 2013 eingeleiteten Untersuchung konnte die Bundesnetzagentur nach Angaben der EU-Kommission auch nicht überzeugend darlegen, warum es ihr erlaubt werden sollte, von der vorgesehenen Berechnungsmethode für MTR abzuweichen.

In der Empfehlung wird die deutsche Regulierungsbehörde aufgefordert, ihre Vorschläge entweder zurückzuziehen oder zu ändern, um sie mit dem von der Kommission empfohlenen Ansatz in Einklang zu bringen. Sollte die BNetzA an ihrem Ansatz festhalten und dieser Empfehlung nicht nachkommen, wird die Kommission geeignete rechtliche Schritte einleiten.

Die EU-Kommission hat die Festlegung der Terminierungsentgelte für sipgate Wireless zum Anlass genommen, die deutsche Regulierungsbehörde zu kritisieren. Bei sipgate selbst wurde die Kritik der EU mit Sorge aufgenommen. Geschäftsführer Thilo Salmon zeigt sich besorgt über die »künstlich erzeugte Darstellung, dass sipgate bei den Entgelten erheblich über die Stränge schlüge. Schließlich berechnet sipgate exakt die gleichen Entgelte wie alle anderen Marktbeteiligten auch«, schreibt er im sipgate-Blog. Sollte sich die EU-Kommission beim aktuellen Verfahren durchsetzen, welches sich anscheinend nur gegen Terminierungsentgelte für sipgate Wireless richtet, würde das Unternehmen »als einziger Anbieter im Markt nur einen Bruchteil der Entgelte berechnen, die sipgate jedoch unverändert an alle anderen Marktbeteiligten zahlen müsste«.

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