Newsticker
- Ay Yildiz erhöht Datenvolumen in mehreren Tarifen
- Amazon Frühlingsangebote starten am 10. März
- fraenk for friends ab sofort dauerhaft mit +5 GB
- Telekom will Funklöcher in Europa mit Satellite-to-Mobile von Starlink schließt
- Apple stellt das iPhone 17e vor
- Telekom nimmt 103 neue Mobilfunkstandorte in Betrieb
- Edeka smart Jahrespaket Premium jetzt mit mehr Datenvolumen
- congstar Frühjahrsaktion: Mehr Datenvolumen in Allnet Flat Tarifen
- Deutsche Telekom übertrifft die Ziele für 2025
- Samsung Galaxy S26, S26+ und S26 Ultra Smartphones vorgestellt
Bundesnetzagentur gibt endgültige Mobilfunk-Terminierungsentgelte bekannt
Preissenkung rückwirkend ab Dezember 2012 trotz Kritik seitens der EU
Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die endgültigen Entgeltgenehmigungen für die Anrufzustellung in die Mobilfunknetze der deutschen Mobilfunknetzbetreiber bekannt gegeben. Danach gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2012 ein einheitliches Entgelt in Höhe von 1,85 Cent/Minute (netto) für die so genannte Mobilfunkterminierung. Ab dem 1. Dezember 2013 sinkt das Entgelt noch einmal auf 1,79 Cent/Minute (netto).
Die genannten Mobilfunk-Terminierungsentgelte waren Mitte November 2012 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Im Rahmen dieses Verfahrens hat die EU-Kommission die Bundesnetzagentur Ende Juni aufgefordert, die Entscheidungen zu ändern oder zurückzuziehen und die Entgelte noch weiter abzusenken. Hintergrund ist, dass die Bundesnetzagentur einer Empfehlung der EU-Kommission zur Ermittlung von Terminierungsentgelten nicht gefolgt war.
Die Bundesnetzagentur hält jedoch an der von ihr gewählten und nach eigenen Angaben bewährten Methode, die Entgelte auf der Grundlage der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu ermitteln, fest. Die von der EU-Kommission empfohlene Kostenermittlungsmethode sei in Deutschland »nicht besser geeignet, die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes – unter anderem die Wahrung der Verbraucherinteressen und die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs – zu erreichen und nachhaltige Investitionen zu fördern«, so die Bundesnetzagentur. Die EU Kommission hat hinsichtlich der Entscheidung kein Veto-Recht.
Die Entgeltentscheidungen sind bis zum 30. November 2014 befristet.
Die Mobilfunk-Terminierungsentgelte werden fällig, wenn ein Telefonanbieter ein Gespräch zu einem anderen Mobilfunk-Netzbetreiber übergibt. Diese Kosten haben einerseits Einfluss auf die Preise für Anrufe in die Mobilfunknetze und sind gleichzeitig eine zusätzliche Einnahmequelle für die Anbieter, die die Gespräche in ihrem Netz empfangen.