Newsticker
- waipu.tv und WOW starten Weihnachtsaktion
- Bundesnetzagentur startet 5G-Frequenzverfahren neu
- waipu.tv: 50 Prozent Rabatt auf monatlich kündbaren Pakete
- Telekom nimmt im Oktober 145 neue Mobilfunkstandorte in Betrieb
- connect Mobilfunknetztest 2025: Telekom ist klarer Sieger in Deutschland
- Cell Broadcast unterstützt jetzt auch Entwarnungen
- Telekom baut im Oktober 258.000 neue Glasfaseranschlüsse
- Vodafone CallYa: Mehr Datenvolumen und neue Jahrespakete ab Dezember
- congstar Allnet Flat S jetzt auch mit mehr Datenvolumen
- Gigaset GS6 und GS6 PRO: Zwei neue 5G-Smartphones vorgestellt
Kurzstellige Nummern mit Stern können kommen
Bundesnetzagentur setzt eine Anhörung für Mitte März an
Die Bundesnetzagentur prüft das Interesse für die Einführung von Kurzwahl-Rufnummern, die mit dem Stern-Zeichen (*) beginnen. Die kurzen Nummern könnten eine Alternative zu den aktuellen kostenlosen 0800-Nummern werden. Ob solche Nummern auch tatsächlich eingeführt werden ist allerdings noch offen.
In Österreich gäbe es bereits *-Nummern, wie die Bundesnetzagentur schreibt. Dort seien die *-Nummern bislang allerdings nur aus den Mobilfunknetzen erreichbar. Auch nur wenige der zugeteilten Nummern werden auch tatsächlich genutzt. Als Beispiele nennt die Bundesnetzagentur die Nummern der Unicredit Bank Austria (*2265), des Österreichischen Rundfunks (*300), der easybank AG (*32792), dem Mobilfunkanbieter 3 (*3734) oder der Österreichischen Post AG (*7678).
Die neuen *-Rufnummern würden sich an Inhaber von kostenlosen 0800-Nummern richten, die über eine kürzere und leichter merkbare alternative Nummer erreichbar sein wollen. Geht man von den ähnlichen Bedingungen wie in Österreich aus, müssten Unternehmen, die eine solche *-Nummern nutzen wollen, einige Bedingungen erfüllen. So muss die *-Nummer ein Mindestgesprächsaufkommen von 2.500 Minuten pro Monat im Jahresdurchschnitt aufweisen. Wird dieses Volumen nicht erreicht, wird die *-Nummer nicht zugeteilt oder kann später sogar wieder aberkannt werden. Weiterhin dürfen unter einer *-Nummer keine Erotik-Dienste angeboten werden. zudem dürfen die Nummern sich nicht überlappen: Wird also zum Beispiel eine *-234 Nummer zugeteilt, darf die *-2345 nicht mehr zugeteilt werden.
Am 12. März 2015 soll eine öffentliche mündliche Anhörung stattfinden. Dabei soll geklärt werden, inwieweit Anbieter von kostenlosen Telefonhotlines und auch Telekommunikationsanbieter ein Interesse an der Einführung von *-Nummern haben.