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Verbraucherzentrale erinnert: Telefon-Mietverträge kündigen
Alte Geräte aus den 80er Jahren weiter auf Telekom-Rechnungen
Es kommt immer noch vor, dass Telekom-Kunden eine monatliche Miete für Telefone aus den 80er Jahren zahlen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Betroffen sind vor allem Kunden, die ihren Telefonanschluss noch zu Zeiten der Bundespost beantragt haben.
Besonders älteren Kunden der Deutschen Telekom sollten ihre Rechnung genauer prüfen, rät die Verbraucherzentrale. Dort können sich auch im Jahr 2015 noch Posten für für analoge Festnetztelefone und Telefonzusatzgeräte, wie beispielsweise separate Klingeln, finden. Es handele sich beispielsweise um das Wählscheibenmodell FeTAp (Fernsprechtischapparat) 61(1) in »kieselgrau« mit Zusatzklingel, das Tasten-Telefon »Actron B« oder das Modell »Dallas«, bei dem die Wähltasten auf der Innenseite des Telefonhörers zu finden sind.

Fernsprechtischapparat FeTAp 611-2 der deutschen Bundespost, Bild: Strelok (CC BY-SA 3.0)
»Auch im Jahr 2015 bezahlen Verbraucher noch monatlich Miete für Telefone aus früheren Zeiten«, so Martina Totz von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sollen die Telefone noch über einen längeren Zeitraum genutzt werden, ist der Kauf einer Miete vorzuziehen: »In der Regel hat sich der einmalige Kaufpreis im Vergleich zu einem jahrzehntelangen Mietpreis schnell amortisiert«, informiert die Verbraucherschützerin. Spätestens mit der Technikumstellung von analoger beziehungsweise ISDN-Telefonie auf die Internettelefonie (All-IP-Umstellung) macht der Betrieb der alten Geräten keinen Sinn mehr.
Bereits im Jahr 2012 hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet, einige Telekom-Kunden würden immer noch für alte Telefone aus den 80er bzw. sogar aus den 70er Jahren zahlen. Die Kosten liegen bei zwei bis vier Euro pro Monat. Wer ein neues Telefon angeschafft hat, sollte das alte Mietvertrag kündigen, damit keine weiteren Kosten entstehen.