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Bundesnetzagentur hat regionale Preissenkungen der Telekom geprüft
Keine Wettbewerbsverzerrung durch günstigere Magenta Tarife
Die Bundesnetzagentur hat die Überprüfung von regionalen Preissenkungen der Telekom abgeschlossen. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, wirkten die geprüften Tarifsenkungen der Telekom zugunsten der Endkunden ohne den Wettbewerb zu verzerren. Die Bundesnetzagentur will die Entwicklung der Tarifmaßnahmen aber weiter beobachten, um etwaigen erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigungen entgegenzuwirken, so Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.
Die Telekom Deutschland GmbH hat zunächst zeitlich befristet in ausgewählten Städten die monatlichen Preise für die Tarife MagentaZuhause M (50 MBit/s) und MagentaZuhause L (100 MBit/s) um fünf Euro gesenkt. Konkurrierende Unternehmen hatten sich beschwert, dass sie diese Tarife nicht kostendeckend nachbilden könnten. Die zuständige Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur hat daraufhin Vorermittlungen eingeleitet. Diese haben nun ergeben, dass die Wettbewerbsmöglichkeiten konkurrierender Unternehmen nicht auf erhebliche Weise beeinträchtigt werden, weil es ihnen möglich ist, entsprechende Endkundenangebote zu vergleichbaren Preisen am Markt anzubieten.