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Transparenzverordnung: Mehr Rechte für Internetkunden
Geschwindigkeit von Breitbandanschlüssen soll vergleichbar sein
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich beschlossen. Anbieter von Telefon- und Internetdienstleistungen müssen ihre Kunden künftig vor Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die wesentlichen Vertragsinhalte aufklären. Das gab die Regulierungsbehörde am 15. Juni 2016 bekannt. In der monatlichen Rechnung werden Kunden dann jeweils über das aktuell gültige Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist informiert. Außerdem erhalten Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zur konkreten Übertragungsrate ihres Internet-Anschlusses.

Die Rechtsverordnung sieht eine Erhöhung der Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen vor und soll die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. So müssen die Anbieter in einem Produktinformationsblatt ihre Kunden unter anderem über die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages, die monatlichen Kosten und die verfügbaren Datenübertragungsraten aufklären. Die Kunden sollen dann auch darüber informiert werden, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.
Damit soll die Geschwindigkeit von Breitbandanschlüssen besser vergleichbar sein, so dass dadurch auf der Wettbewerb gefördert wird. Die Kunden sollen dank der neuen Regelung leichter das für sie passende Angebot finden können.
Verbraucher sollen zudem einen Rechtsanspruch auf Informationen zu der konkreten Übertragungsrate ihrer Internetzugänge erhalten. Sie sollen sich ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Anbieter müssen Verbraucher auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Bandbreite hinweisen. Dazu gehöre unter anderem auch das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de. Die Messergebnisse sollen dabei speicherbar sein. Damit sollen Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate dem Anbieter mitteilen können.
Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich nun der Deutsche Bundestag mit der Transparenzverordnung befassen. Danach kann die Rechtsverordnung erlassen werden und nach einer Umsetzungsfrist in Kraft treten. Den Entwurf der Transparenzverordnung stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Website zur Verfügung.