Bundesnetzagentur: Zu hohe EU-Aufschläge bei Telefónica

Preise für Roaming-Telefonate sollen sinken

21. Juni 2016

Im Sommer wird das Thema Roaming wieder aktuell. Wer mit seinem Handy oder Smartphone innerhalb der EU reist, zahlt seit Ende April die neuen regulierten EU-Roaming-Preise. Allerdings scheint es noch Streit über die Interpretation der neuen Regelungen und den Aufschlägen auf die Inlandspreise zu geben. So geht jetzt die Bundesnetzagentur gegen Telefónica vor, weil das Unternehmen seinen Mobilfunkkunden im EU-Roaming unter bestimmten Umständen zu hohe Minutenpreise berechne.

EU schafft Roaming-Gebühren im Sommer 2017 ab

Bei Telefónica / o2 gilt seit dem 30. April 2016 ein angepasster »Roaming Basic« Tarif. Hier zahlen Kunden im EU-Ausland für abgehende Gespräche 20 Cent pro Minute und für ankommende Gespräche 1,35 Cent pro Minute. Daneben gibt es noch weitere Roaming-Tarife, die die Kunden je nach individueller Nutzung wählen können. So hat Telefónica ein neues EU Day Pack im Angebot und bietet optional auch eine EU Roaming Flat an. Diese ist in den O2 Blue All-in Tarifen L, XL und Premium kostenlos enthalten. Im Aktionszeitraum vom 2. Mai bis 30. September 2016 erhalten auch Kunden des O2 Blue All-in S und M passend zur Urlaubszeit die EU Roaming Flat für die Dauer der Vertragslaufzeit ohne Aufpreis dazu (wir berichteten).

Wer keine EU-Roaming-Flatrate oder eine andere Option gebucht hat, zahlt bei o2 also automatisch nach dem »Roaming Basic« Tarif, also 20 Cent pro Minute für Anrufe innerhalb der EU. Dies geschieht auch dann, wenn der eigentliche Tarif im Inland nur mit 9 Cent pro Minute abgerechnet wird. Die neue EU-Verordnung für das Telefonieren im EU-Ausland sieht seit dem 30.04.2016 allerdings vor, dass die Anbieter nur einen Aufschlag von 5 Cent (netto, 5,95 Cent inkl. MwSt.) auf den regulären Inlandspreis berechnen dürfen. In der Summe - Inlandspreis plus Roamingaufschlag – dürfen dann nicht mehr als 19 Cent pro Minute (netto bzw. 22,61 Cent inkl. MwSt) pro abgehendem Anruf berechnet werden.

Nun hat die Bundesnetzagentur eingegriffen und das Unternehmen aufgefordert, EU-Recht-konforme Aufschläge einzuführen. Laut einem Bericht der Rheinischen Post spielt bei der Regulierungsbehörde auch Frage der Abwicklung gegebenenfalls zu viel gezahlter Entgelte der Verbraucher eine Rolle. Ob Kunden, die ihren Tarif nach dem 30. April 2016 im EU-Ausland genutzt haben, die zu viel berechneten Preise erstattet bekommen, ist allerdings noch offen.

Inzwischen hat Telefónica angekündigt, den Preis im »Roaming Basic« Tarif auf 14,95 Cent pro Minute zu senken, was dem regulären Tarif von 9 Cent plus 5,95 Cent Aufschlag entspricht. Die Änderung soll allerdings erst zum 1. Juli 2016 greifen.

Bei Flatrates und Volumentarifen vertritt die Bundesnetzagentur weiterhin die Ansicht, dass hier lediglich der Aufschlag für Telefonie, SMS und Datennutzung im EU-Ausland berechnet werden darf. Denn der Inlandspreis, der als Berechnungsgrundlage für den Roaming-Preis gilt, beträgt in diesem Fall 0 Cent. Bei Volumentarifen werden die Inklusivminuten abgezogen und erst dann die regulären Inlandspreise plus Roaming-Aufschlag im EU-Ausland berechnet.

Bild: iStockphoto.com/MaleWitch

Hinweis: Wir haben in diesem Artikel Partner-Links (Affiliate-Links) verwendet, die Nutzer auf Websites Dritter führen. Erfolgt über diese Links eine Bestellung, erhält tarif4you.de unter Umständen eine Provision. Für den Besteller entstehen keine Mehrkosten. Sie können diese Produkte/Dienste auch direkt beim jeweiligen Anbieter oder woanders kaufen. Die hier integrierten Werbelinks sind nur ein Vorschlag und stellen weitere Informationen zur Verfügung. Die Vergütung trägt dazu bei, dass wir unseren Service für Sie kostenlos anbieten können. Partnerprogramme haben keinerlei Einfluss auf unsere redaktionelle Berichterstattung oder Platzierungen in Tarifrechnern.

Lesen Sie unsere News auch als RSS-Feed

 
+++ Anzeige +++