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Roaming-Gebühren im EU-Ausland sinken ab 30. April
Telefonieren, surfen und SMS schreiben fast zum Heimtarif
Gute Nachrichten für Geschäftsreisende und Urlauber: Wer im EU-Ausland mit dem Handy telefoniert, SMS schreibt oder surft, zahlt dafür ab sofort weniger. Nachdem die Roaming-Gebühren in den letzten Jahren immer weiter reduziert wurden, sinken sie am 30. April 2016 erneut, bevor sie im Sommer 2017 komplett wegfallen.
Neue Höchstbeträge für Anrufe, SMS und Daten
Die Europäische Union hat beschlossen, die Roaming-Zuschläge im Mobilfunk in zwei Phasen abzuschaffen. Als erster Schritt werden die Gebühren für regulierte Roamingdienste ab dem 30. April 2016 gesenkt. Mobilfunkanbieter berechnen jetzt nur noch geringe Aufschläge auf den Preis, den der Kunde im Inland zahlt. Die Roaminganbieter dürfen dabei maximal 5 Cent pro Minute für abgehende Anrufe und 1,14 Cent für eingehende Anrufe zusätzlich berechnen. Für das Versenden einer SMS können zusätzlich zu dem geltenden Inlandspreis 2 Cent und für die mobile Datennutzung ein Aufschlag von 5 Cent pro Megabyte erhoben werden.
Dabei darf die Summe aus Inlandspreis plus Roaming-Aufschlag folgende Höchstbeträge nicht überschreiten: netto 19 Cent pro Minute für abgehende Anrufe und 5 Cent für eingehende Anrufe, 6 Cent für SMS und 20 Cent pro Megabyte (jeweils netto zzgl. MwSt). Damit werden Telefonieren, Kurznachrichten und das Surfen im Internet innerhalb der EU für viele Mobilfunknutzer günstiger. Je nach Tarif könnte dadurch insbesondere der SMS-Versand aus dem Ausland teils sogar günstiger ausfallen als im Inland.
Allerdings gibt es auch Inlandstarife, die höher sind, als die EU-Roaming-Obergrenzen. So werden zum Beispiel bei Minuten-Paketen verschiedener Anbieter für jede weitere Minute 29 Cent pro Minute (inkl. MwSt) berechnet. Dieser Preis bleibt auch im EU-Ausland gültig.
Roaming-Gebühren im EU-Ausland sinken am 30. April 2016 (Bild: iStockphoto.com/AntonioGuillem)
Paket- und Flatrate-Tarife im Inland
Manche Mobilfunkanbieter haben die Roaming-Gebühren schon jetzt bei einigen Verträgen oder Vertragsverlängerungen gestrichen. Sonst gilt:
Bei Paket-Tarifen mit festgelegten Einheiten für Anrufe, SMS und Datenvolumen werden die im EU-Ausland in Anspruch genommenen Minuten oder Volumen von der Tarifmenge abgezogen. Zusätzlich kann der Betreiber dem Verbraucher einen Aufschlag für Anrufe, SMS und mobile Datennutzung im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge berechnen. Sind alle Einheiten verbraucht, wird dem Roamingkunden für jede weitere darüber hinaus genutzte Minute, SMS, bzw. Megabyte der jeweilige inländische Endkundenpreis plus Aufschlag im Rahmen der maximalen Höchstbeträge in Rechnung gestellt.
Auch bei Flatrate-Tarife können maximal 5 Cent pro abgehenden Anruf und Minute zusätzlich im EU-Ausland berechnet werden. Teils gelten die Flatrates auch im EU-Ausland, teils werden attraktive Minuten- und Datenpakete für die Reise angeboten.
Ebenfalls können Verbraucher auch nach dem 30. April 2016 weiterhin alternative Roaming-Tarife oder Roaming-Pakete nutzen. Diese sind von der Regulierung nicht betroffen und können auch teurer als die genannten Obergrenzen sein. Welche Regelungen beim eigenen Tarif greifen, sollten Kunden vor Abreise bei ihrem Anbieter erfragen.
Keine Roaming-Aufschläge ab Sommer 2017
Ab dem 15. Juni 2017 sollen dann im EU-Ausland nur noch die normalen Inlandsgebühren berechnet werden – nach dem Prinzip »roam like at home«. Bislang orientieren sich die Gebühren für Roaming an sogenannten Preisobergrenzen, unabhängig von den nationalen Tarifen.