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Vectoring: Branche kritisiert neuen Beschlussentwurf
Bundesnetzagentur behindere die Wettbewerber
Vergangene Woche hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen neuen Beschlussentwurf zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen angekündigt. Nun liegt dieser auch vor und die Kritik an den Plänen der Regulierer wird jetzt noch lauter. Die Telekommunikationsverbände BREKO, BUGLAS und VATM zeigen sich empört über den neuen Beschlussentwurf.
»Die Bundesnetzagentur hat die insbesondere von Seiten der EU-Kommission sowie von unabhängigen Wissenschaftlern und Institutionen geäußerte Kritik nicht zum Anlass genommen, im nun bereits zweiten Anlauf einen Beschluss zu präsentieren, der allen deutschen Netzbetreibern faire und diskriminierungsfreie Ausbauchancen einräumt«, kritisieren BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers, BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer und VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die BNetzA.
Auch der Telekommunikations- und Energieanbieter EWE zeigte sich enttäuscht von der aktualisierten Entscheidung der Bundesnetzagentur. »Nachdem die EU-Kommission ernsthafte Zweifel geäußert hatte, haben wir eine Entscheidung zugunsten des Wettbewerbs und der Bürger erwartet. Doch diese Chance hat die Bundesnetzagentur hier leider vertan«, so Matthias Brückmann, Vorstandsvorsitzende der EWE AG.
»Die leichte Absenkung der im ersten Entwurf vorgesehenen Mehrheitsregelung – hier musste ein alternativer Netzbetreiber in jedem Fall mindestens 50 Prozent aller "grauen Kästen" am Straßenrand und insgesamt mehr Kabelverzweiger als die Deutsche Telekom erschlossen haben – auf nunmehr mindestens 40 Prozent wäre zwar isoliert betrachtet eine geringe Verbesserung«, erläutern die drei Geschäftsführer.
Jedoch hat diese leicht abgesenkte Ausbauquote nur Bedeutung in Anschlussbereichen, in denen die Telekom Deutschland bisher so gut wie gar nicht tätig war. Denn die Mitbewerber müssen mit ihrem eigenen Ausbau zusätzlich noch 33 Prozent mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Telekom. Die dürfte die Schwelle in vielen Fällen weit über 40 und auch mehr als 50 Prozent heben. Damit sichert die Behörde der Telekom die lukrativen Nahbereiche, in denen alternative Ausbauer stärker als die Telekom engagiert waren, und gibt nur die Regionen, in denen die Telekom bisher sehr wenig oder gar nicht am Breitbandausbau beteiligt war, an Mitbewerber ab.
Der von der Bundesnetzagentur im November 2015 vorgelegte Konsultationsentwurf sah noch vor, dass Wettbewerber, die in einem Nahbereich mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Deutsche Telekom (relative Mehrheit), dort selbst eine Erschließung mit Vectoring vornehmen und so den Exklusivitätsanspruch hätten abwehren können. Dieses Kriterium wurde durch die neue Vorgabe der absoluten Mehrheit erst mit Vorlage des finalen, ersten Beschlusses erheblich verschärft.
Weiterhin kritisieren die Branchenverbände, dass der Ausbau mit hochmoderner Glasfaser bis direkt ins Gebäude oder die Wohnung (FTTB / FTTH) in den betroffenen Gebieten weiterhin praktisch unmöglich werde. Denn dieser echte Glasfaserausbau sei ohne den Einbezug der in der Regel dichter besiedelten Nahbereiche vielfach nicht rentabel realisierbar. Dies ändere sich auch nicht durch den nun vorgesehenen, aber auf die Dauer von zwei Jahren beschränkten Zugang zu unbeschalteter Glasfaser (»Darkfibre«) oder alternativ zu Leerrohren der Deutschen Telekom. Dieser soll zudem nur vom Hauptverteiler bis zum Kabelverzweiger, aber nicht für die Strecke vom Kabelverzweiger bis zum Endkunden angeboten und darf auch nicht zum weiteren Ausbau mit FTTB / FTTH – etwa zum Anschluss von Gewerbebetrieben – genutzt werden.
Die Geschäftsführer der drei Verbände ziehen ein düsteres Fazit und setzen auf die erneute Intervention der EU-Kommission: »Das Ergebnis bleibt auch bei diesem Entwurf das gleiche: ein weitgehendes Infrastruktur-Monopol für die Deutsche Telekom in den HVt-Nahbereichen. Die Folgen für den ländlichen Raum werden fatal sein«. Die Verbände erwarten von EU-Kommissar Günther Oettinger, dass dieser erneut seine »erheblichen Bedenken« äußert und ein weiteres Phase-II-Verfahren einleiten wird.
Quelle: Mitteilung des VATM