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BNetzA schaltet 300 Ortsnetzrufnummern ab
Unternehmen habe durch lokale Festnetznummern Ortsnähe vorgetäuscht
Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von knapp 300 Rufnummern angeordnet. Ein Unternehmen habe mit Ortsnetzrufnummern vorgetäuscht, einen Sitz vor Ort zu haben. Dabei wurden lediglich Rufumleitungen in die Firmenzentrale eingerichtet.

»Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er führt weiter aus: »Wenn Ortsnähe vorgetäuscht wird, geht die Bundesnetzagentur gegen solche Wettbewerbsverstöße vor. Wir überprüfen weitere Unternehmen, die in vergleichbarer Weise eine Ortsansässigkeit vortäuschen und werden dort ebenfalls einschreiten, wenn dies erforderlich ist«
Ein Unternehmen für Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten habe in Werbeanzeigen mit den nun abgeschalteten Ortsnetzrufnummern geworben, so die Bundesnetzagentur. Damit entstand der Eindruck, dass das Unternehmen vor Ort ansässig sei. Die abgeschalteten Nummern gaben eine Ortsnähe aber nur vor. Tatsächlich wurde eine Rufweiterleitung an den Sitz des Unternehmens verwendet, erklären die Regulierer. In den jeweiligen Vorwahlbereichen war demnach kein eigener Betriebssitz vorhanden. Gleichwohl wurde unterlassen, unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass eine Anrufweiterschaltung erfolgte, was nach Angaben der Bundesnetzagentur eine irreführende Werbung darstellt. Darüber hinaus waren viele der Ortsnetzrufnummern nicht dem werbenden Unternehmen zugeteilt.
Das Verwaltungsgericht Köln habe im Rahmen eines Eilverfahrens die Anordnung der Bundesnetzagentur zur Abschaltung der knapp 300 Ortsnetzrufnummern des Rohr- und Kanalreinigungsanbieters bestätigt.
Bild: iStockphoto.com/AtnoYdur