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Klarstellung: Kein Handy-Verkaufsverbot in der EU ab Sommer
Alte Normen sollen übergangsweise weiter gelten
In den vergangenen Wochen wurde über einen drohenden Verkaufstop für WLAN-fähige Geräte in der EU ab Mitte Juni 2017 berichtet. Jetzt hat die EU-Kommission klargestellt: Ein solches Verkaufsverbot werde es nicht geben. In ihrer Mitteilung weist die Europäische Kommission darauf hin, dass es ab Sommer 2017 weiterhin keine Einschränkungen beim Kauf von Smartphones oder anderen Elektrogeräten geben wird.

Der Grund für die bisherige Berichterstattung war die EU-Richtlinie 2014/53/EU vom April 2014, auch als »Radio Equipment Directive« (RED) bekannt. Damit hatte die EU im Jahr 2014 höhere Sicherheitsstandards für Geräte mit Funk, also Radios, Fernseher, Mobilfunkgeräte, Satellitenempfänger oder Geräte mit WiFi und Bluetooth verabschiedet. Für die Hersteller gelten mit der neune Richtlinie auch neue technische Industrie-Normen, die vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen ETSI ausgearbeitet werden.
Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament hatten die neue Richtlinie 2014 verabschiedet. Sie gilt seit 13. Juni 2016 in allen Mitgliedsstaaten mit einer Übergangsphase bis 12. Juni 2017. Die ETSI hat also bereits seit 2014 Zeit, die neuen Normen auszuarbeiten. Allerdings hat ETSI bisher nur einen Teil der Normen ausgearbeitet.
Diese hat die Kommission bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie sind bereits für alle Hersteller bindend. Für die noch fehlenden Normen gilt laut der aktuelen mitteilung der EU-Kommission: Wenn die ETSI diese nicht fristgerecht vorlegt, so kann die Kommission übergangsweise die alten Bestimmungen weiter gelten lassen. Zudem hätten Hersteller die Möglichkeit, die Sicherheit und Konformität ihrer Geräte über andere Wege zertifizieren zu lassen, um das erforderliche CE-Label zu erhalten.
Bild: EC - Audiovisual Service / Photo: Etienne Ansotte