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Telekom-Tarif StreamOn verstößt teilweise gegen Netzneutralität
Bundesnetzagentur bemängelt Details des Streaming-Angebotes
Die Bundesnetzagentur hat nach mehrmonatiger Prüfung entschieden, dass die Tarifoption »StreamOn« der Telekom in einigen Punkten gegen die Regeln zur Netzneutralität verstößt. Das erklärte die Behörde am Montag in Bonn. Bei StreamOn wird die Nutzung ausgewählter Audio- und Videodienste nicht auf das Datenvolumen des Vertrags angerechnet. Solche »Zero-Rating« Angebote werden nicht in Frage gestellt - die Bundesnetzagentur bemängelt Details der Zubuchoption.

StreamOn Tarif der Deutschen Telekom (Screenshot: telekom.de)
Bei der »StreamOn« Option der Telekom handelt es sich um ein so genanntes »Zero-Rating-Angebot«. Dabei wird die Nutzung zahlreicher festgelegter Dienste, etwa Video- oder Audiostreams, nicht auf das Datenvolumen der Kunden angerechnet. Zu solchen Diensten gehören beispielsweise Apple Music, Amazon Music, Spotify, Netflix und Youtube.
Die Bundesnetznetzagentur stellt das Prinzip nicht in Frage, kritisiert jedoch das Kleingedruckte in den Telekom-Verträgen. Beispielsweise reduziert die Deutsche Telekom beim Videostreaming die Datenübertragungsrate auf DVD-Qualität. Beim Audiostreaming gäbe es allerdings keine Einschnitte. Hier kritisiert die Aufsichtsbehörde, die Telekom müsse Audio- und Videodienste gleich behandeln und damit entweder bei beiden Diensten die Streaming-Qualität reduzieren oder nicht reduzieren. Eine unterschiedliche Behandlung der Medientypen verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs, erklärte die Bundesnetzagentur.
Weiterhin kritisiert die Bundesnetzagentur, dass StreamOn derzeit nicht im europäischen Ausland funktioniere. So können die Nutzer nicht vom Roam-Like-at-Home-Prinzip profitieren. Während im Inland das Datenvolumen der StreamOn Dienste unbegrenzt ist, wird bei der Nutzung im EU-Ausland das durch StreamOn genutzte Datenvolumen vom Datenvolumen des Mobilfunk-Tarifes abgezogen, bemängelt die Bundesnetzagentur.
Die Deutsche Telekom muss nun innerhalb von zwei Wochen reagieren und die Mängel beseitigen. Ansonsten hätte die Bundesnetzagentur nach dem Paragraf 126 Telekommunikationsgesetzes die Möglichkeit, bestimmte Dienste zu untersagen und auch hohe Strafgelder verhängen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hatte sich für ein komplettes Verbot der Tarifoption der Telekom ausgesprochen (wir berichteten). Klaus Müller, Vorstand des vzbv, sagte zur aktuellen Entscheidung der Bundesnetzagentur:
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur StreamOn und andere Zero-Rating-Angebote nicht grundsätzlich zu verbieten, geht zu Lasten des freien Internets. Dadurch wird nicht nur die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch der Wettbewerb zwischen Dienstanbietern verringert.
Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur sich zumindest gegen eine Verschlechterung der Videoqualität beim Videostreaming ausspricht und darüber hinaus auch auf die Einhaltung der Roaming-Verordnung pocht. Danach müssen Verbraucher auch im EU-Ausland StreamOn in Anspruch nehmen können.
Erst Ende September hat Vodafone mit Vodafone Pass ein ähnliches Angebot gestartet. Die Bundesnetzagentur hat hier via Twitter ebenfalls eine Prüfung angekündigt.
Quelle: u.a. Mitteilung des vzbv