Verbraucherzentrale fordert Verbot von StreamOn der Deutschen Telekom

Langfristig Nachteile für Verbraucher befürchtet

26. Mai 2017

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ein Verbot des »StreamOn« Tarifes der Deutschen Telekom. Das Angebot verstöße gegen die Regeln der Netzneutralität und bringe langfristig erhebliche Nachteile für Verbraucher, heißt es in der Stellungnahme der Verbraucherschützer. Der vzbv fordert die Bundesnetzagentur auf, StreamOn zu verbieten.

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Logo

»Das StreamOn-Geschäftsmodell der Deutschen Telekom verletzt die Netzneutralität. Es verringert auf lange Sicht die Wahlfreiheit der Verbraucher bei Streamingdiensten, führt zu höheren Mobilfunkpreisen und wirkt sich negativ auf Innovationen aus. Daher sollte die Bundesnetzagentur das Angebot verbieten«, sagt Florian Glatzner, Medienexperte beim vzbv.

Bei StreamOn handelt es sich um ein so genanntes »Zero-Rating-Angebot«. Dabei wird die Nutzung festgelegter Dienste, etwa Video- oder Audiostreams, nicht auf das Datenvolumen der Kunden angerechnet. Genau das macht die Deutsche Telekom mit ihrem am 4. April 2017 gestarteten Dienst. StreamOn lässt sich als kostenlose Zusatzoption zu höherpreisigen Verträgen hinzubuchen. Dies führt dann dazu, dass das verbrauchte Datenvolumen von Partnerunternehmen der Telekom nicht auf das Inklusivvolumen angerechnet wird.

Der vzbv stellt die These auf, dass die Auflösung von Videostreams sämtlicher Anbieter – nicht nur die der Partnerunternehmen – reduziert wird, solange die StreamOn-Option aktiviert ist. Das werde langfristig dazu führen, dass sich kleinere Streaminganbieter nicht am Markt behaupten können, kritisieren die Verbraucherschützer. Grund dafür seien die Hürden, die ein unternehmen überwinden muss, um am Partnerprogramm teilzunehmen: »Der Anmeldeprozess für Partnerdienste im StreamOn-Tarif bietet für kleinere ausländische sowie europäische Streaming-Anbieter administrative, finanzielle und sprachliche Hürden«. Die Verbraucherschützer befürchten, dass solche Angeobte dazu führen, dass wenige Anbieter den Markt und damit auch Inhalt und Preise bestimmen. Für Verbraucher wird dadurch in Zukunft die Wahlfreiheit eingeschränkt werden.

StreamOn Werbung: Unterwegs Musik und Videos erleben, ohne das eigene Datenvolumen zu verbrauchen
StreamOn Werbung: Unterwegs Musik und Videos erleben, ohne das eigene Datenvolumen zu verbrauchen (Screenshot: Telekom-Video unter https://youtu.be/cthQKR-Hvf8)

Natürlich kann es sich für Verbraucher lohnen, wenn die Nutzung von Videos nicht auf ihr Inklusivvolumen angerechnet wird. Das gelte allerdings nur kurzfristig. Der vzbv fordert, dass das dann auch für alle Video-Angebote gilt und darf nicht einzelne Anbieter bevorzugt werden: »Grundsätzlich wären Tarife wünschenswert, die von vornherein ein ausreichendes Datenvolumen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen«.

Zero-Rating-Angebote stünden dem eher entgegen, denn sie machten teure Angebote mit begrenztem Datenvolumen attraktiver. Auch soll das StreamOn-Angebot nach Ansicht des vzbv sich negativ auf Innovationen auswirken. Denn die Telekom nehme nur Unternehmen in das Angebot auf, die festgelegte technische Voraussetzungen erfüllen. Andere technische Lösungen werden damit benachteiligt.

Quelle: Mitteilung des vzbv

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