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Bundesnetzagentur untersagt zu hohe Entgelte für Portierung im Festnetz
Einzelfall-Entscheidung soll Signalwirkung haben
Die Bundesnetzagentur schaut unter anderem darauf, dass die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland keine zu hohen Gebühren berechnen. Aktuell hat die Behörde aufgrund einer Verbraucherbeschwerde die Gebühren angeschaut, die ein Anbieter für die Mitnahme einer Ortnetzrufnummer verlangt. Die Freikom GmbH berechnet nämlich dafür 39,90 Euro inkl. Umsatzsteuer. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur seit dies jedoch zu viel: Die Bundesnetzagentur hat das Entgelt von 39,90 Euro für die Mitnahme einer Ortsnetzrufnummer untersagt und ein Entgelt von 9,61 Euro netto angeordnet.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das von der Bundesnetzagentur angeordnete Entgelt in Höhe von 9,61 Euro netto (11,44 Euro inkl. Umsatzsteuer) wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt, so die Behörde. Dem Unternehmen bleibt freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder kein Entgelt zu erheben.
Das nunmehr angeordnete Entgelt liegt deutlich unter der bislang am Markt üblichen Höchstgrenze von 29,95 Euro (inkl. Umsatzsteuer). Höhere Kosten seien von der Freikom GmbH nicht nachgewiesen worden, so die Bundesnetzagentur.
Wie die Behörde weiter hinweist, wirkt die Entscheidung unmittelbar nur gegenüber dem Unternehmen Freikom. Sie habe allerdings auch eine Signalwirkung für die Überprüfung anderer Portierungsentgelte. die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass diese Entscheidung das Portierungsentgelt im Festnetz deutlich absenken wird und die Hürden für die Verbraucher bei der freien Auswahl des Anbieters herabsetzt.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur (Stand: 18.04.2018)