Bundesnetzagentur legt finalen Entwurf für 5G-Frequenzauktion vor

Regeln für die bevorstehende Frequenzvergabe

16. November 2018

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag ihren finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion dem Beirat bei der Bundesnetzagentur vorgelegt. Der Beirat berät am 26. November über den Entwurf. Anschließend soll die Entscheidung veröffentlicht werden.

Mobilfunk-Basisstation

Nach dem ersten Entwurf gab es mehrere Stellungnahmen und auch viel Kritik an den geplanten Regeln für die Frequenzvergabe. Also hat die Bundesnetzagentur ihren ursprünglichen Entwurf überarbeitet.

»Die Auflagen umfassen nun auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege. Im Gegenzug haben wir die Möglichkeiten zu Kooperationen zwischen den Netzbetreibern gestärkt und eine gegenseitige Anrechnung der Versorgung vorgesehen. Damit kann die wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen im Rahmen gehalten werden«, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Details zur Versorgungsauflage

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 MBit/s:

  • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
  • alle Bundesautobahnen,
  • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
  • die wichtigsten Schienenwege.

Versorgt werden sollen bis Ende 2024:

  • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
  • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 MBit/s,
  • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s sowie
  • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 MBit/s.

Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich soll jeder je Betreiber 1.000 5G-Basisstationen und 500 Basisstationen in »weißen Flecken« bis Ende 2022 errichten.

Die Bundesnetzagentur betont, dass die Auflagen gegenüber dem Konsultationsentwurf insgesamt erhöht werden. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit soll dadurch gewahrt werden, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.

Roaming und Infrastruktur-Sharing

Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Netzbetreiber wirtschaftlich nicht lohnt. Durch vermehrte Kooperationen, wie zum Beispiel Infrastruktur-Sharing und Roaming, können die Kosten zur Versorgung in der Fläche deutlich gesenkt werden, so die Behörde in ihrer Mitteilung. Den Netzbetreibern wird also ein Verhandlungsgebot zu Kooperationen auferlegt. Die Bundesnetzagentur wird den Prozess als »Schiedsrichter« aktiv begleiten.

Diensteanbieter

Die Bundesnetzagentur schaffe auch Regelungen, um den Wettbewerb auf der Diensteebene zu stärken. Netzbetreiber haben mit geeigneten Diensteanbietern über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln, so die vorgaben. Auch hier will die Bundesnetzagentur im Streitfall als Schiedsrichter tätig werden.

Weiteres Verfahren

Mit der Veröffentlichung der Entscheidung können sich Unternehmen für die Teilnahme an der Auktion bewerben. Die Teilnahme an der Auktion steht auch Neueinsteigern offen. Die Versteigerung soll im Frühjahr 2019 stattfinden. In einem gesonderten Antragsverfahren sollen zusätzliche Frequenzen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz sowie 26 GHz für lokale Nutzungen nach der Auktion 2019 bereitgestellt werden. Der Entscheidungsentwurf ist unter www.bundesnetzagentur.de/5G-Entscheidungsentwurf veröffentlicht.

Kritik an den Vergaberegeln für die 5G-Frequenzversteigerung

Aus der Telekommunikationsindustrie kommt bereits Kritik an den Vergaberegeln für die 5G-Frequenzversteigerung. Bitkom-Präsident Achim Berg hält die veröffentlichten Auflagen für die Vergabe der 5G-Frequenzen in vielen Punkten für überzogen. Er erklärt dazu:

»Die heute veröffentlichten Auflagen für die Vergabe der 5G-Frequenzen sind in vielen Punkten überzogen und gefährden das gesamte Verfahren. Es droht ein Szenario, wonach Deutschland beim 5G-Ausbau zurückgeworfen wird und international den Anschluss verliert. Die Politik hätte sich besser gemeinsam mit den Netzbetreibern auf einen gangbaren Weg zur Flächenversorgung verständigt, anstatt die Bundesnetzagentur in eine klagegefährdete Vergabe zu drängen. Es ist nun an den Netzbetreibern zu entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten«.

Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung gab es Kritik aus der Branche. Am meisten kritisiert wird die Forderung, die 5G-Versorgung flächendeckend aufzubauen. Würde es nach den Netzbetreibern gehen, sollten zunächst dort ausgebaut werden, wo die Nutzer sich auch aufhalten.

Bild: Telefónica

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