Bundesnetzagentur startet 5G-Frequenzverfahren neu

Neustart nach Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts

01. Dezember 2025

Die Bundesnetzagentur startet das 5G-Frequenzverfahren neu. Zuvor hat das Bundesverwaltungsgericht die Vergabebedingungen und Auktionsregeln aus dem Jahr 2018 für rechtswidrig erklärt. Den Auftakt macht eine am Montag veröffentlichte erste schriftliche Anhörung zum weiteren Vorgehen.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Wir rollen das 5G-Verfahren neu auf. Das weitere Vorgehen erörtern wir in einem offenen Diskurs mit allen interessierten Kreisen«, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wichtig ist, dass die Mobilfunknetze in Deutschland weiterhin zügig ausgebaut werden. Die 5G-Vergabeentscheidung und die Frequenzzuteilungen an die Unternehmen bleiben unverändert wirksam, solange sie nicht von der Bundesnetzagentur aufgehoben und neu erlassen werden«.

Über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz sowie 3,6 GHz soll neu entschieden werden. Grund ist der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Entscheidung aus dem Jahr 2024 zurückgewiesen werden. Mit diesen Urteilen, die damit rechtskräftig sind, hatte das Verwaltungsgericht Köln die 5G-Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln aus dem Jahr 2018 für rechtswidrig erklärt. Zugleich hatte es die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet.

Die bestehenden Frequenzzuteilungen behalten ihre Gültigkeit, bis sie infolge einer Neubescheidung entweder angepasst oder aufgehoben und neu erlassen werden. Die Anhörung der Bundesnetzagentur bildet den ersten Verfahrensschritt für den Neustart im 5G-Verfahren. Ziel der Bundesnetzagentur sei es, schnellstmöglich Klarheit über das weitere Vorgehen zu schaffen, erklärt die Behörde in ihrer Mitteilung. Die Bundesnetzagentur orientiere sich dabei an den Vorgaben des Verwaltungsgerichts. Interessierte Kreise sind aufgerufen, sich bis zum 12. Januar 2026 zu beteiligen und ihre Belange einzubringen.

Quelle: u.a. Mitteilung der Bundesnetzagentur

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