Bundesnetzagentur: Erneut höchstes Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Konsequentes Vorgehen unerlaubte Telefonwerbung

18. Dezember 2018

Die Bundesnetzagentur hat erneut das höchste Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Diesmal soll ein Callcenter-Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Nach Angaben der Behörde hätten sich über 1.400 Verbraucherinnen und Verbraucher über das Unternehmen beschwert. Dieses habe telefonisch für Strom- und Gaslieferverträge verschiedener Energieversorger geworben. Die Anrufe erfolgten ohne Zustimmung der Betroffenen und seien daher rechtswidrig, erklärt die Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»In diesem Monat haben wir zwei Großverfahren gegen Intensivtäter aus der Energiebranche mit Höchstbußgeldern abgeschlossen«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Und ergänzt: »Dieses konsequente Vorgehen gegen Täter, die Verbraucher unerlaubt zu Werbezwecken kontaktieren, werden wir weiter fortsetzen«.

Erst vor einer Woche hat die Bundesnetzagentur gegen einen Energieversorger das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.

Im aktuellen Fall soll insbesondere die manipulative Gesprächsführung der Anrufer schwer gewogen haben. Häufig stellten sich die Anrufer als angeblich »unabhängige Tarifoptimierer« vor, erklärt die Bundesnetzagentur. In den Gesprächen gaben sie den Verbrauchern oft unwahre oder irreführende Informationen zur Entwicklung der Energiepreise, um sie von der dringenden Notwendigkeit einer Anpassung ihrer aktuellen Verträge zu überzeugen.

Teilweise gaben sich die Anrufer sogar gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers der Verbraucher aus, um sich deren Vertrauen zu erschleichen. Auf diese Weise versuchten sie, den Betroffenen die Zähler- oder Kundennummer zu entlocken und sie zu einem Tarif- oder Vertragswechsel zu bewegen. Mitunter traten die Anrufer auch als Mitarbeiter einer Behörde, zum Beispiel einer fiktiven »Deutschen Stromoptimierungsbehörde« oder gar als Vertreter der Bundesnetzagentur auf, so die Behörde weiter. Mithilfe dieser Gesprächstaktiken verschleierten die Mitarbeiter des Unternehmens das eigentliche Ziel der Anrufe – den zielgerichteten Vertrieb von Energielieferverträgen ihrer eigenen Vertragspartner.

Einigen Verbrauchern wurde im Anschluss an das Telefonat ein Vertragsschluss unterstellt. Entweder war es nach den glaubhaften Angaben der Verbraucher gar nicht zu einem Vertragsschluss gekommen oder die Betroffenen hätten diesen ohne die wahrheitswidrigen Aussagen der Callcenter-Mitarbeiter nie abgeschlossen. Einen wirtschaftlichen Schaden konnten die Betroffenen nur abwenden, indem sie nach der unerwarteten Übersendung von Vertragsunterlagen einen Widerruf erklärten.

Die Callcenter-Mitarbeiter traten zudem in vielen Fällen aggressiv und unfreundlich auf, beschreibt die Bundesnetzagentur die Beschwerden weiter. Zum Teil griffen sie die Verbraucher massiv verbal an und beleidigten sie. Zudem erfolgten die Anrufe bei vielen Verbrauchern in einer unerträglich empfundenen Häufigkeit. Dabei ignorierten die Anrufer auch in den Telefonaten erklärte Anrufverbote; im Nachgang erfolgten weitere unerlaubte Kontaktaufnahmen.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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