Bundesnetzagentur veröffentlicht Eckpunkte für künftige Regulierung der letzten Meile

Diskussion soll Klarheit über den regulatorischen Rahmen schaffen

05. Juli 2019

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag Eck- und Diskussionspunkte für die künftige Regulierung des Zugangs zum Kupfer- und Glasfaseranschlussnetz, der so genannten »letzten Meile«, veröffentlicht. Diese sollen als Grundlage für Diskussion mit den Unternehmen dienen, um die künftige Regulierung zu gestalten.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Die Unternehmen brauchen für die erheblichen Investitionen in Gigabitnetze zügig Klarheit über die regulatorischen Rahmenbedingungen. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und starten frühzeitig die Diskussion über die Ausgestaltung und Differenzierung einer künftigen Regulierung von kupfer- und glasfaserbasierten Vorleistungsprodukten«, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wir wollen wissen, welche Vorstellungen und Vorschläge die Unternehmen haben und freuen uns auf eine sachliche und konstruktive Diskussion mit ihnen. Das geschieht in einem transparenten und ergebnisoffenen Beschlusskammerverfahren.«

Künftige Regulierung in Vorbereitung

In ihrem Entwurf einer Marktanalyse für den Zugang zur »letzten Meile« vom 27. Mai 2019 hat die Bundesnetzagentur festgestellt, dass die Telekom und die mit ihr verbundenen Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen. Daher müsse die Bundesnetzagentur in einem zweiten Schritt nun eine Entscheidung darüber treffen, ob sie die der Telekom bislang auferlegten Verpflichtungen für den Zugang zur »letzten Meile« beibehält, ändert oder widerruft bzw. ihr neue Verpflichtungen auferlegt.

Die Anhörung dient der Vorbereitung eines Entscheidungsentwurfes, der dann im üblichen Verfahren zur nationalen Konsultation gestellt wird.

Die Eck- und Diskussionspunkte sind auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bnetza.de/regvfg-markt3a veröffentlicht. Dazu findet am 12. Juli 2019, 09 Uhr, eine öffentlich mündliche Anhörung vor der Beschlusskammer 3 im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, statt.

VATM: Dusführliche Diskussion dringend geboten

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) lobt ausdrücklich diesen Schritt der Regulierungsbehörde. Mit dem Eckpunktepapier habe der Regulierer »einen klugen Schritt für den Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland getan und damit die dringend notwendige Diskussion angestoßen«. »Mit der später folgenden Regulierungsverfügung gegenüber der in diesem Bereich marktmächtigen Telekom werden die Weichen für den Zugang zu den neu entstehenden Glasfasernetzen gestellt, deren Leitungen direkt bis in das Gebäude (FTTB) bzw. in die Wohnung der Endkunden (FTTH) reichen«, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. In Anbetracht der weitreichenden Konsequenzen sei eine ausführliche Diskussion auch mit den Marktteilnehmern dringend geboten.

Die Beschlusskammer hat in ihrem Papier die aus VATM-Sicht richtigen Fragen aufgeworfen, die es nun im Sinne eines beschleunigten und möglichst eigenwirtschaftlichen Gigabit-Ausbaus im Wettbewerb zu beantworten gilt. Dazu zählt, ob freiwillige Zugangsangebote (»Open Access«) zum Glasfasernetz der Telekom eine Lockerung der Regulierung rechtfertigen und die BNetzA zum Beispiel zukünftig als Schiedsrichter und Marktbeobachter agiert, der dann möglicherweise nur noch im Missbrauchs- und Streitfall eingreifen muss. Auch über neue Wege bei der Entgeltgenehmigung möchte die Beschlusskammer diskutieren. Der vom VATM seit Jahren geforderte Zugang zur umfangreichen Leerrohrinfrastruktur der Telekom wird nun ebenfalls vom Regulierer zur Diskussion gestellt.

Quellen: Mitteilungen der Bundesnetzagentur und des VATM

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