Newsticker
- Lebara erhöht Datenvolumen in Roaming-Paketen
- Bundesnetzagentur veröffentlicht zehnten Jahresbericht der Breitbandmessung
- M-net verlängert kostenlose Kommunikation in die Ukraine
- FRITZ!WLAN Stick 6700 jetzt erhältlich
- waipu.tv und WOW als Jahrespaket zum reduzierten Preis
- EWE setzt auf das Netz von Telefónica Deutschland
- Hurricane Festival live und kostenlos bei MagentaTV
- 1&1 Versatel und Stadtwerke Lübeck Digital schließen Open-Access-Kooperation
- MagentaTV zeigt WM 2026 Spiele mit Dolby Vision und Dolby Atmos
- congstar Prepaid Aktion: Mehr Daten zum gleichen Preis
Handy-Abofallen: Falsche und zu hohe Rechnungen
41.000 Mobilfunkkunden betroffen
Tausenden Mobilfunkkunden von Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil wurde per Handyrechnung Geld abgebucht, obwohl sie weder etwas gekauft noch ein Abo abgeschlossen hatten. Das berichtet Stiftung Warentest. Insgesamt seien 41.000 Kunden betroffen, so Finanztest.

Bild: pixabay.com © geralt (CC0 Creative Commons)
Den Kunden wurde per Handyrechnung Geld abgebucht für »Sonderdienste« eines Drittanbieters, berichtet die Zeitschrift. Details zu den angeblich bestellten Diensten waren jedoch nicht auf der Rechnung zu sehen.
Die strittigen Posten auf den Mobilfunkrechnungen sollen laut Rechnungstext von der Firma Infin stammen, so Finanztest weiter. Die Firma teilte schriftlich mit, Infin stünde »fälschlicherweise« auf der Rechnung. Zahlen sollten die Kunden trotzdem – an einen anderen Anbieter. Als sich Finanztest einschaltete, bekamen Vodafone-Kunden das Geld erstattet. Auch Kunden von Klarmobil und Mobilcom-Debitel sollen Gutschriften erhalten.
Immer wieder versuchen unseriöse Anbieter den Smartphone-Nutzern in Abo unterzuschieben. Dies kann zum Beispiel schon durch das Anklicken eines Werbebanners geschehen. Doch ein Klick auf Werbung ist kein Kauf. Die Stiftung Warentest rät, schriftlich beim Mobilfunkanbieter zu reklamieren. Eine Möglichkeit wäre noch, eine so genannte »Drittanbieter-Sperre« beim Mobilfunkanbieter einzurichten. Dann können keine Dritte über die Mobilfunkrechnung abrechnen. Allerdings sind dann auch seriöse Dienste betroffen, etwa Bezahlen von ÖPNV-Tickets oder Parkscheinen oder Zahlungen im App-Store.
Quelle: Mitteilung von Stiftung Warentest / Finanztest