Bundesnetzagentur: Bußgeld gegen Sky wegen unerlaubter Telefonwerbung

Unternehmen gilt als Wiederholungstäter

23. Dezember 2019

Die Bundesnetzagentur hat gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro verhängt. Es ist nicht das erste Mal, dass die Behörde gegen das Unternehmen vorgeht und Bußgelder verhängt.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt. Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bei der Bundesnetzagentur seien bis zuletzt rund 1.000 Anzeigen zu unerlaubten Werbeanrufen des Unternehmens eingegangen, so die Behörde. Bei den Anrufen wurde für ein Pay-TV Abonnement geworben. Ziel war es, Neukunden zu akquirieren und Altkunden zurückzugewinnen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur lag den Anrufen vielfach keine wirksame Werbeeinwilligung zugrunde, andere Betroffenen hatten ihre Werbeeinwilligung widerrufen.

Telefonische Neukundengewinnung ohne Einwilligung

Für die Neukundenakquise hatte das Unternehmen externe Call-Center beauftragt und auch die Einholung von Werbeeinwilligungen auf diese Unternehmen übertragen, erklärt die Bundesnetzagentur weiter. Die Werbeeinwilligungen sollen durch Internetgewinnspiele eingeholt worden sein. Hierzu legte das Unternehmen angebliche Nachweise vor, nach denen die Betroffenen auf Internetseiten zweier Adresshändler an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben hätten.

Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher die Internetseiten weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt. Vielmehr waren die Verbraucher, denen ihre angebliche Einwilligung vorgelegt wurde, überrascht. Überwiegend waren ihnen die Gewinnspielseiten gänzlich unbekannt. Für sie war es daher völlig abwegig, dass hierüber eine Werbeeinwilligung zustande gekommen sein sollte.

Sky Deutschland Fernsehen hat nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft, ob die von ihr beauftragten Unternehmen auch tatsächlich Werbeeinwilligungen eingeholt hatten.

Werbewiderrufe ehemaliger Kunden ignoriert

Einen anderen Teil der Anrufe hat die Sky Deutschland Fernsehen selbst durchgeführt, um Kunden nach deren Kündigung wieder zurückzugewinnen. Zwar hatten die Betroffenen häufig Werbeeinwilligungen erteilt, den Ermittlungen der Bundesnetzagentur zufolge erfolgten nach der Kündigung aber Anrufe, obwohl die Betroffenen mehrfach weitere Kontaktaufnahmen untersagt und zum Teil sogar schriftlich einen Werbewiderruf ausgesprochen hatten. Dennoch hörten die Anrufe nicht auf. Die Behörde spricht von »massiver Belästigung« und einem »regelrechten Telefonterror« mit mehrfachen Anrufen pro Tag oder Anrufen über einen längeren Zeitraum hinweg. Dabei beruft sich die Bundesnetzagentur auf die Angaben einiger Betroffener.

Die Bundesnetzagentur konnte belegen, dass die Sky Deutschland Fernsehen kein geeignetes System zur Verarbeitung und Dokumentation von Werbewiderrufen etabliert hatte. Das Unternehmen selbst hat zugestanden, dass die Werbewiderrufe zum Teil erst deutlich verzögert bearbeitet wurden, schreibt die Behörde weiter.

Unerlaubte Telefonwerbung melden

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufen erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, können sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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