Bundesnetzagentur: 1695 Anträge auf Schlichtung im letzten Jahr

Tätigkeitsbericht 2019 veröffentlicht

03. Februar 2020

Die Bundesnetzagentur hat eine Verbraucherschlichtungsstelle im Bereich Telekommunikation. Ihr Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsunternehmen und deren Kunden außergerichtlich beizulegen. Nun hat die Behörde den Tätigkeitsbericht 2019 der Schlichtungsstelle vorgestellt. Demnach wurden im vergangenen Jahr 1.695 Anträge auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gestellt. Im Vorjahreszeitraum waren es 1.828. Hinzu kamen 725 sonstige Anfragen und Hilfeersuchen. Wie die Behörde im Bericht mitteilt, standen im Vordergrund Informationsgesuche von Kunden von Telekommunikationsunternehmen und Nachfragen, ob der vorgetragene Sachverhalt im Wege der Schlichtung geklärt werden könne.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Laut der Bundesnetzagentur betrafen die meisten Schlichtungsanträge die Vertragsstreitigkeiten (63 Prozent). 22 Prozent der Anträge betrafen Beanstandungen von Rechnungen. Auf Schwierigkeiten beim Umzug von Telekommunikationsanschlüssen bezogen sich vier Prozent der Anträge. Die verbleibenden 11 Prozent waren Streitfälle zu anderen Themen im Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten und -anschlüssen.

Die meisten Streitfälle (58 Prozent) bezogen sich auf Festnetz-Anschlüsse. Wobei die Behörde dazu auch Breitband-Kabelanschlüsse zählt. 41 Prozent der Fälle betreffen Mobilfunkanschlüsse. Ein Prozent bezog sich auf Hybridanschlüsse.

Von den 1.695 Anträgen auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens waren 480 Anträge unzulässig, weil die Voraussetzungen für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nicht vorlagen, so die Behörde weiter. Allerdings hielt die Verbraucherschlichtungsstelle bei 172 der abgelehnten Fälle eine Kulanzlösung für möglich und leitete die Anliegen an die Telekommunikationsunternehmen weiter. In 74 dieser Fälle meldeten die Telekommunikationsunternehmen der Schlichtungsstelle zurück, dass eine einvernehmliche Lösung der Streitsache mit dem Kunden erreicht worden sei, schreibt die Bundesnetzagentur in ihrem Bericht.

In 550 Fällen konnte die Schlichtungsstelle eine Übereinkunft der streitenden Parteien erreichen. Wie die Bundesnetzagentur im Bericht schreiben, erzielten die Parteien in der überwiegenden Zahl der Fälle noch vor der Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlages eine Einigung.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Teilnahme an der Schlichtung ist freiwillig. Im Jahr 2019 dauerte die Bearbeitung der Verfahren vom Eingang des Antrags bei der Bundesnetzagentur bis zum Abschluss des Verfahrens im Durchschnitt sieben Wochen, teilt die Behörde weiter mit. Der Tätigkeitsbericht 2019 sowie nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation sind unter www.bundesnetzagentur.de/schlichtungsstelle-TK veröffentlicht.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur sowie Tätigkeitsbericht Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation 2019

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