Mobilfunk-Versorgung: Alle drei Mobilfunknetzbetreiber müssen nachbessern

Bundesnetzagentur hat Versorgungsberichte der Anbieter überprüft

14. April 2020

Anfang des Jahres haben die deutschen Mobilfunknetzbetreiber die Zahlen zur Mobilfunkversorgung vorgelegt. Nun hat die Bundesnetzagentur die Überprüfung der Angaben von Telefónica, Telekom und Vodafone abgeschlossen. Dabei geht es um die Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Frequenzversteigerung 2015. Wie die Behörde nun mitteilt, haben alle drei Mobilfunknetzbetreiber die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt. Nun erhalten die Anbieter eine Frist zur Nachbesserung und müssen bei Nicht-Einhaltung mit empfindlichen Sanktionen rechnen.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Unser oberstes Ziel bleibt, dass die Versorgung mit mobilem Breitband in der Fläche vorankommt«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wir wollen in den nächsten Monaten nachprüfbare Verbesserungen sehen, die sicherstellen, dass die Auflagen bis zum Jahresende vollständig erfüllt werden. Das umfasst ausdrücklich auch, dass wir gegebenenfalls Zwangs- und Bußgelder verhängen.«

Überprüfung durch die Bundesnetzagentur

Die Meldungen der Netzbetreiber von Anfang des Jahres wurden vom Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur überprüft. Die Überprüfungen haben ergeben, dass Telefónica die Auflagen in allen 13 Flächenbundesländern und für die Hauptverkehrswege mit nur ca. 80 Prozent nicht erfüllt hat.

Die Telekom habe nach Angaben der Bundesnetzagentur die Auflagen in insgesamt drei Flächenbundesländern - Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland - knapp verfehlt. Zudem habe das Unternehmen die Auflagen für die Hauptverkehrswege mit 97 Prozent für die Autobahnen und 96 Prozent für die Schienenwege nicht erfüllt.

Für Vodafone haben die Überprüfungen der Bundesnetzagentur ergeben, dass die Auflagen in insgesamt vier Flächenbundesländern - Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland - und für die Hauptverkehrswege nicht fristgerecht erfüllt wurden. Die Hauptverkehrswege liegen mit einem Versorgungsgrad von 96 Prozent bei den Autobahnen und 95 Prozent bei den Schienenwegen unterhalb der Versorgungsauflage.

Frist zur Nachbesserung und mögliche Sanktionen

Die Bundesnetzagentur hat die Unternehmen nun aufgefordert, die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 vollständig zu erfüllen. Hierbei wurden den Unternehmen auch Teilfristen für Meilensteine im Juni und September gesetzt, um weiteren Verzögerungen möglichst frühzeitig entgegenwirken zu können.

Der weitere Ausbau werde durch ein scharfes Monitoring seitens der Bundesnetzagentur begleitet, kündigt die Behörde an. Die Mobilfunknetzbetreiber müssen monatlich über den weiteren Ausbau berichten. Die Inbetriebnahme von Standorten soll auch durch eigene Messungen der Bundesnetzagentur vor Ort überwacht werden.

Für den Fall, dass die Meilensteine und die vollständige Erfüllung nicht fristgerecht erreicht werden, wird die Bundesnetzagentur Zwangsgelder androhen und festsetzen. Dadurch soll die Erfüllung der Versorgungsauflagen schnellstmöglich und mit hohem Nachdruck durchgesetzt werden. Darüber hinaus kann die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Geldbußen verhängen, sollten die Auflagen auch Ende dieses Jahres nicht erfüllt sein.

Versorgungsauflagen 2015

Die Bundesnetzagentur hat in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland 97 Prozent der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und Schiene) vollständig zu versorgen.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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