Wettbewerber: Telekom zu langsam im Geschäftskundenmarkt

Bundesnetzagentur für kürzere Bearbeitungszeiten und Vertragsstrafen

02. September 2020

Nutzt die Deutsche Telekom ihre Marktmacht im Geschäftskundenmarkt »missbräuchlich« aus? Laut dem Branchenverband VATM habe jetzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) dies festgestellt. Daher hat die Regulierungsbehörde jetzt verbindliche Regeln für den »Zugang zu Teilnehmeranschlüssen mit hoher Qualität« festgelegt.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Solange es noch keine bundesweiten alternativen Gigabit-Netze gibt – und das wird noch zehn Jahre dauern –, sind die Wettbewerberunternehmen bei der Realisierung von Geschäftskundenanschlüssen in ganz Deutschland auf das Kupfernetz der Telekom und deren Vorprodukte angewiesen«, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Der VATM hatte das Missbrauchsverfahren 2019 gemeinsam mit acht seiner Mitgliedsunternehmen angestoßen.

Die bundesnetzagentur habe festgestellt, dass sich die Telekom vertraglichen Regelungen zu angemessenen Fristen für Auftragsbestätigungen und Produktbereitstellungen sowie zu Vertragsstrafen bislang missbräuchlich verweigere, schreibt VATM in einer Mitteilung. Demnach wurde die Dauer untersucht, die bis zur tatsächlichen Bereitstellung des Produkts vergangen sind: Im Durchschnitt der Jahre 2017, 2018, 2019 waren es 71, maximal sogar 696 Arbeitstage. Zuletzt hatten sich die Laufzeiten immer weiter verschlechtert, so dass der VATM die Einleitung eines sogenannten Missbrauchsverfahrens beantragte.

Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur hat jetzt mit Beschluss BK2c-19/032 vom 31.08.2020 nochmal festgehalten, dass die festgeschriebenen Fristen einzuhalten sind. Weiterhin hat die Behörde für den Fall einer verzögerten Bereitstellung Vertragsstrafen anstelle der bisherigen Schadenspauschalen vorgeschrieben. Dazu enthält der Beschluss ebenfalls genaue Regelungen. Entsprechend müssen die Verträge und Standardangebote angepasst werden.

Dabei hatte der Branchenverband im Vergleich zum jetzt veröffentlichten Beschluss der Regulierungsbehörde noch kürzere Fristen und höhere Vertragsstrafen gefordert. Auch die Bundesnetzagentur sehe bei den Bereitstellungsfristen weiteres Verkürzungspotential und habe angekündigt, Verbesserungen in noch laufenden Verfahren zu prüfen und diese dann auch erneut verbindlich gegenüber der Telekom anzuordnen, so der VATM weiter. Zudem behält sich die Behörde vor, die Einhaltung der Regeln durch die Telekom zukünftig umfänglich zu überprüfen.

Quellen: u.a. Mitteilung von VATM

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