Bundesnetzagentur hilft 2020 bei über 3.500 Funkstörungen

Prüf- und Messdienst sichere störungsfreien Funk

06. Januar 2021

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2020 über 3.500 Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort ermittelt und beseitigt. Das teilt die Behörde am Mittwoch mit. Jede vierte Störung betraf einen sicherheits- oder systemrelevanten Funkdienst, beispielsweise von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, den Flugfunk und öffentliche Mobilfunknetze. Allein für den Mobilfunk wurden rund 460 Störungen bearbeitet und eine hohe Verfügbarkeit der Netze sichergestellt.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Dabei wurden die Außeneinsätze und die Auftragsbearbeitung vor Ort trotz Corona-Pandemie durchgeführt - mit umfassenden Hygiene- und Abstandsregelungen. So konnten auch Messungen zum LTE- und 5G -Mobilfunkausbau ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Auch die Erreichbarkeit der Störungsannahme und die bundesweite Einsatzbereitschaft des Prüf- und Messdienstes war rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche gewährleistet, so die bundesnetzagentur weiter.

Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur

Der Prüf- und Messdienst ist immer dann gefragt, wenn Beeinträchtigungen von Funk- und Telekommunikationsdiensten keine betrieblichen Ursachen haben, sondern durch ungewollte oder unzulässige Funkaussendungen oder andere elektromagnetische Effekte verursacht werden. Neben der Funkstörungsbearbeitung und präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen kontrolliert der Prüf- und Messdienst unter anderem die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Des Weiteren sucht der Prüf- und Messdienst nach Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung und stellt bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit Messfahrzeugen vertreten, um flächendeckend Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus werden ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle betrieben.

Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist telefonisch unter 04821 89 55 55 oder per E-Mail an funkstoerung@bnetza.de erreichbar. Hier wird geklärt, ob die gemeldete Störung in die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt. Sollte die Störung betrieblicher Natur sein, wird der Anfragende beraten, an wen er sich wenden sollte. Dieser Service und die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht werden, erklärt die Behörde weiter.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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