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VATM und Telekom einigen sich bei Auskunfts- und Mehrwertdiensten
Zuführung und die Abrechnung bis Ende 2024
Die Wettbewerber und die Telekom haben sich darüber geeinigt, wie Anrufe zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten künftig vermittelt und abgerechnet werden. Das teilte der Branchenverband VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) am Dienstag mit.
Seit 1998 gilt die Deutsche Telekom als marktmächtig im Bereich der Vorleistungen für Auskunfts- und Mehrwertdienste in der Sprachtelefonie. Mit diesen Vorleistungen machen Unternehmen Auskunftsdienste und Rufnummern wie 0137, 0800 oder 0900 in ihrem Netz für Kunden aus anderen Netzen erreichbar. Die Bundesnetzagentur habe nun bei ihrer turnusmäßigen Überprüfung des Marktes festgestellt, dass die Telekom auf diesem Markt nicht mehr als marktmächtig einzustufen ist. Das Verfahren soll nach Freigabe durch die EU-Kommission Ende Februar 2021 abgeschlossen werden.
Auch nach einer Deregulierung des Marktes gibt es eine Nachfrage nach diesen Zusammenschaltungsleistungen und deren Abrechnung über die Telefonrechnung der Telekom. Bereits Ende 2020 hatten sich der VATM und Telekom darauf geeinigt, wie künftig die Zuführungsleistung zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten durch die Telekom fortgeführt wird. Dies wurde nun vertraglich geregelt, wie der VATM mitteilt. Dazu haben VATM und Telekom zwei wichtige Vereinbarungen für bislang regulierte und nicht regulierte Leistungen abgeschlossen.
Konkret bedeutet dies, dass die Telekom die Zuführung und die Abrechnung (F&I - Forderung und Inkasso) auch nach der vorgesehenen Deregulierung freiwillig bis Ende 2024 fortführt. Außerdem verständigen sich Telekom und die der Vereinbarung beitretenden Unternehmen darauf, die aktuellen Zusammenschaltungsentgelte stabil zu halten.
»Wie schon bei Call-by-Call und Preselection haben wir hier auch ohne die Regulierung des Marktes eine einvernehmliche Lösung im Markt gefunden. Diese Vereinbarung ermöglicht so einen sanften Übergang in die Deregulierung dieses Marktes«, sagt Pascal Koppetsch, Verhandlungsführer der Deutschen Telekom.
»Je mehr Kooperation mit der Telekom möglich wird, desto mehr kann man auf Regulierungseingriffe verzichten«, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. »Die Überwachung der Einhaltung solcher Verträge durch den Regulierer bleibt aber unverzichtbar und schafft Sicherheit für den ganzen Markt. Auf dieser Basis wird es deutlich leichter werden, in Zukunft noch zu weiteren Verträgen zu kommen, die für alle Beteiligten eine kommerzielle Win-Win-Situation schaffen«, erklärt Grützner weiter.
Quelle: Mitteilung von VATM