Bundesnetzagentur geht gegen unerwünschte Faxwerbung vor

Anstieg von Fax-Spam - Abschaltung von Rufnummern angeordnet

22. März 2021

Auch wenn die Nutzung von Fax in den letzten Jahren deutlich zurück gegangen ist - die Technologie ist nach wie vor beliebt. Und da die Geräte weiterhin im Einsatz sind, gibt es auch Fax-Spam. Die Bundesnetzagentur ist jetzt gegen unerwünschte Faxwerbung vorgegangen. In den aktuellen Fällen wurde insbesondere für FFP2-Masken und Corona-Schnelltests geworben, teilte die Behörde am Montag mit. Es wurden Rufnummern abgeschaltet und Abmahnungen ausgesprochen.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Faxwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist unzulässig. Daran ändert auch die allgemeine pandemische Lage nichts«, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wer sich rechtswidrig Wettbewerbsvorteile verschafft, muss mit Konsequenzen rechnen«.

Die Zahl der Beschwerden über Fax-Spam sei laut Bundesnetzagentur in letzter Zeit deutlich gestiegen. Im gesamten Jahr 2020 gingen bei der Bundesnetzagentur 26.268 Beschwerden im Bereich Fax-Spam ein. Seit Mitte Dezember 2020 waren es über 4.000 Beschwerden zu unverlangt zugesendeten Werbefaxen, in denen für FFP2 Masken oder Corona-Schnelltests geworben wurde. Die Werbefaxe wurden in Einzelfällen massenhaft versandt. Besonders negativ fielen laut Behörde die Namen »Amedical«, »Caremedical«, »easymed+« und »Medical One« auf. Durch die Werbefaxe sollen die Empfänger zu einem Vertragsschluss animiert werden. Regelmäßig soll unmittelbar durch Rücksendung eines übermittelten Formulars eine Bestellung erfolgen.

Die Bundesnetzagentur ordnete die Abschaltung mehrerer in diesen Faxen als Kontakt angegebenen Rufnummern an. Vorausgegangene Abmahnungen wurden laut Behörde nicht beachtet. Gegenüber weiteren Unternehmen wurden ebenfalls Abmahnungen ausgesprochen, so die Bundesnetzagentur weiter. Faxwerbung ist nach den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Den Nachweis entsprechender Einwilligungen seien die Werbenden schuldig geblieben.

Einen Überblick über Rufnummern, deren Abschaltung von der Bundesnetzagentur angeordnet wurde, finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Betroffene sich unter www.bundesnetzagentur.de/faxspam bei der Behörde melden können.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

Lesen Sie unsere News auch als RSS-Feed

 
+++ Anzeige +++