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Bundesnetzagentur: Neue Minderungsregelungen für das Festnetz veröffentlicht
So gehen Sie bei langsamen Internetanschlüssen vor
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz ab dem 01.12.2021 haben Kunden unter anderem Minderungsrecht bei zu langsamen Internetzugang. Die Bundesnetzagentur hat nun Details zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Internetzugänge veröffentlicht. Die Vorgaben werden am 13. Dezember 2021 wirksam. Am selben Tag soll auch das überarbeitete Messtool bereitgestellt werden.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Voraussetzungen für eine Minderung
Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht vor, dass Kunden das monatliche Entgelt gegenüber ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen können, wenn sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung ihres Internetzugangsdienstes erhalten. In einer Allgemeinverfügung hat die Bundesnetzagentur nun die genaueren Regelungen veröffentlicht. Diese sehen vor, dass Verbraucher für den Nachweis einer Minderleistung insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen müssen. Dabei wird ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag zwischen den Messtagen sowie eine Verteilung der Messungen über den Messtag verankert:
Für die Annahme einer minderungsrelevanten Abweichung bei der minimalen Geschwindigkeit reicht es, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird. Für die maximale Geschwindigkeit ist eine Minderleistung gegeben, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden. Bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit liegt eine Abweichung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird.
Desktop-App als Nachweisverfahren
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 13. Dezember 2021. Zeitgleich will die Bundesnetzagentur eine überarbeitete Version ihres Messtools (»Breitbandmessung Desktop-App«) www.breitbandmessung.de zur Verfügung stellen. Diese soll als Überwachungsmechanismus dienen. Die Regelungen für die Messungen zum Nachweis einer Minderleistung sind in der App hinterlegt, so dass Verbraucher lediglich die Messungen nach den Anweisungen der App durchführen müssen. Mit der neuen App können Verbraucher ab dem 13. Dezember 2021 einen Minderungsanspruch oder ein außerordentliches Kündigungsrecht nach den neuen gesetzlichen Regelungen gegenüber ihrem Anbieter nachweisen. In einer Handreichung stellt die Bundesnetzagentur zudem konkrete Vorgaben zum Nachweisverfahren bereit.
»Unsere Vorgaben helfen Verbrauchern, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Verbraucher können eine Minderleistung mit unserem Messtool mit vertretbarem Aufwand rechtssicher nachweisen«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Allgemeinverfügung und die Handreichung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/breitbandgeschwindigkeiten zu finden.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur