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Bundesnetzagentur: Tätigkeitsbericht Schlichtungsstelle Telekommunikation veröffentlicht
Weiter hohe Beteiligung der Telekommunikationsunternehmen
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht. Demnach sei die Zahl der Anträge im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen: Im Jahr 2021 bearbeitete die Schlichtungsstelle 1.622 Schlichtungsanträge von Kunden der Telekommunikationsunternehmen. Im Vorjahr waren es 1.844. Hinzu kamen 830 Anfragen von Kunden von Telekommunikationsunternehmen zum Schlichtungsverfahren.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
»Auch im letzten Jahr haben sich die Telekommunikationsunternehmen häufig an Schlichtungsverfahren unserer Verbraucherschlichtungsstelle beteiligt«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wir konnten in 620 Streitfällen eine einvernehmliche Lösung zwischen Verbrauchern und Unternehmen finden«.
Von den 1.622 Schlichtungsanträge wurde in 620 Streitfällen eine Übereinkunft der Parteien erreicht, berichtet die Bundesnetzagentur weiter. Insgesamt 440 Schlichtungsanträge lehnte die Schlichtungsstelle ab. In 85 der abgelehnten Fälle hielt die Schlichtungsstelle eine Kulanzlösung für möglich und leitete die Anliegen an die Telekommunikationsunternehmen weiter. In 35 dieser Fälle wurde eine einvernehmliche Lösung der Streitsache mit dem Kunden erreicht.
In 235 dieser Fälle verweigerten die Antragsgegner die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, ohne eine Lösung der Streitfrage anzubieten. Die Zahl der Teilnahmeverweigerungen ist damit geringer als in den vergangenen Jahren. (2020: 293). In 325 Fällen zogen die Antragsteller ihre Anträge zurück. Die Gründe hierfür lagen unter anderem in der zwischenzeitlichen Erledigung der Streitsache. In 42 Fällen nahmen Antragsteller ihre Anträge im laufenden Verfahren zurück.
Gegenstand der Schlichtungsanträge
Im Jahr 2021 waren erneut vorwiegend Vertragsangelegenheiten Gegenstand der Schlichtungsverfahren (63 Prozent). Darunter fallen vertraglich zugesagte Leistungen, die nicht eingehalten wurden, Streitigkeiten bei der Beendigung von Verträgen oder Unstimmigkeiten bei der Vertragslaufzeit. Weitere Schwerpunkte waren Rechnungsbeanstandungen (20 Prozent) und Probleme beim Umzug (4 Prozent).
Die Streitfälle bezogen sich laut Bundesnetzagentur zu 54 Prozent auf Festnetz- (einschließlich Breitband-Kabelanschlüsse) und zu 45 Prozent auf Mobilfunkanschlüsse. Ein Prozent bezog sich auf Hybridanschlüsse.
Hintergrund
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsunternehmen und deren Kunden, die im Zusammenhang mit den kundenschützenden telekommunikationsrechtlichen Regelungen stehen. Ziel sei es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen, um so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig und kostenfrei.
Der Tätigkeitsbericht 2020 sowie nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Telekommunikation sind auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/schlichtungsstelle-TK veröffentlicht.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur
