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Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht bei Online-Einkäufen zur Weihnachtszeit
Geräte mit versteckter Kamera oder Mikrofon können verboten sein
Die Bundesnetzagentur mahnt aktuell zur Vorsicht bei Online-Einkäufen zur Weihnachtszeit. Dies betrifft insbesondere smartes Spielzeug und vernetzte Alltagsgegenstände mit versteckter Kamera oder Mikrofon. Diese können unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese per WLAN oder Bluetooth an andere Empfangsgeräte übertragen. Solche Produkte sind in Deutschland verboten.
Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht bei Online-Einkäufen zur Weihnachtszeit
Zu den betroffenen Produkten gehören unter anderem smarte Brillen mit Foto- und Videofunktion. Diese könnten verboten sein, wenn keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen, erklärt die Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung. Dadurch würden sie in die Privatsphäre der Personen in der Umgebung eingreifen.
Auch manche Saugroboter können verboten sein, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Entscheidend ist dabei, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen lassen. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit mehrere Produkte am Markt.
Und die Liste der betroffenen Geräte geht auch noch weiter. So können auch Futter- und Leckerli-Automaten verboten sein, wenn sie über eine sendefähige Kamera und/oder ein Mikrofon verfügen und die Aufnahmesituation für betroffene Personen nicht eindeutig als solche erkennbar ist. Spielzeuge, mit denen man per App heimlich auf Bild- oder Tonaufnahmen Zugriff hat, zählen ebenfalls zu den Spionagegeräten. Beispiele hierfür sind per App gesteuerte Roboter und Plüschtiere mit Kameras und/oder Mikrofonen, die versteckt Gespräche eines Kindes und anderer Personen mithören oder ihr Umfeld unerkannt beobachten können. Dagegen sind interaktive Spielzeuge, die keine Internetverbindung aufbauen und keine Audio- und Videodateien an Dritte übertragen können, nicht verboten.
Besonders heimtückisch seien Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild oder Ton aufnehmen und übertragen können. Dabei sind der Bundesnetzagentur in der letzten Zeit mit Mikrofonen ausgestattete Blumentöpfe, mit Kameras versehene Wanduhren, nachtsichtfähige Sparschweine und videofähige Trinkflaschen aufgefallen.
Darauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf der genannten Produkte besonders achten:
- Verfügt das Produkt über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
- Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an Dritte übertragen, ohne dass der Aufgenommene davon Kenntnis oder die Aufnahmesituation unter Kontrolle hat?
- Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden?
In diesen Fällen ist das Produkt verboten. Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern, sich vor dem Kauf von vernetzten Alltagsgegenständen über deren genaue Funktionsweise zu informieren. Außerdem sollten sie die Produktbeschreibung und Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps genau prüfen. Bei Unklarheiten, ob ein bestimmter Gegenstand verboten ist, können sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur