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Bundesnetzagentur: Anträge bei Schlichtungsstellen Post und Telekommunikation auf Höchststand
Tätigkeitsbericht 2024 veröffentlicht
Die Schlichtungsstellen der Bundesnetzagentur haben ihre Tätigkeitsberichte für das Jahr 2024 veröffentlicht. Demnach sei die Anzahl der Anträge bei Schlichtungsstellen Post und Telekommunikation deutlich gestiegen. Die Schlichtungsstellen bieten ein kostenfreies Verfahren und ermöglichen die Lösung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Schlichtungsstelle Post
Die Schlichtungsstelle Post vermittelt in besonderen Streitfällen zwischen Postunternehmen und Kunden. Im Jahr 2024 erreichten die Schlichtungsstelle Post 4.115 Eingänge. Die Eingänge sind im Vergleich zum Vorjahr (3.574 Eingänge) um 15 Prozent gestiegen. Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 3.162 Schlichtungsanträge abschließend bearbeitet werden. Bei über 2.000 Anträgen war die Schlichtungsstelle nicht zuständig, die notwendigen Voraussetzungen wurden nicht erfüllt oder es kam zu einer Rücknahme des Antrags, erklärt die Bundesnetzagentur. In 687 Fällen konnte die Schlichtungsstelle eine Einigung erreichen.
Die Mehrzahl der Anträge betraf Schwierigkeiten bei der Paketzustellung (77,1 Prozent). An zweiter Stelle standen Probleme mit Briefen (7,2 Prozent), gefolgt von Päckchen (7,1 Prozent). Zu Einschreiben erhielt die Schlichtungsstelle 5,3 Prozent der Anträge und zu sonstigen Sendungen 3,3 Prozent. Inhaltlich ging es meistens um Verlust (60,6 Prozent) oder Beschädigung von Sendungen (20,9 Prozent).
Schlichtungsstelle Telekommunikation
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt in Konflikten zwischen Telekommunikationsanbietern und ihren Kunden. Sie erhielt 2024 insgesamt 2.534 Anträge auf Schlichtung. Dies stelle die höchste Zahl an Anträgen seit der Einrichtung der Schlichtungsstelle 1999 dar, erklärt die Behörde. Im Vergleich zu 2023 sind die Anträge um fast 10 Prozent gestiegen. Zusätzlich gingen 673 Anfragen und Hilfeersuchen ein, bei denen die Schlichtungsstelle zusätzlich unterstützte.
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation bearbeitete 2.206 Verfahren. In rund 700 Fällen war die Schlichtungsstelle nicht zuständig oder es erfolgte eine Rücknahme. Eine Einigung konnte in 908 Fällen erreicht werden. In 576 Fällen lehnten die Antragsgegner eine Teilnahme oder die Fortführung des Verfahrens ab. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist im Bereich Telekommunikation für beide Parteien freiwillig.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Anträge lagen vor allem bei Streitigkeiten über Vertragsinhalte und -umsetzungen (35 Prozent), technischen Störungen (23 Prozent) und Rechnungsbeanstandungen (12 Prozent). Weitere Themen betrafen verminderte Datenübertragungsraten, Umzüge, Anbieterwechsel oder die Sperre von Anschlüssen.
Die Tätigkeitsberichte der beiden Schlichtungsstellen Post und Telekommunikation für das Jahr 2024 und weitere Informationen zur Schlichtung veröffentlicht die Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/post-schlichtungsstelle und www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle-bericht.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur