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Bitkom: Leitlinien statt pauschaler Verbote für Smartphones an Schulen
Wichtige Infos vs. Ablenkung
Smartphones sind fester Bestandteil des Alltags junger Menschen – auch in der Schule. Doch ihr Einsatz sorgt zunehmend für Diskussionen. In Hessen und Bremen wurden zuletzt weitgehende Verbote der Smartphone-Nutzung beschlossen. Dabei sagen zwei Drittel (66 Prozent) der Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, dass ihnen ohne Smartphone wichtige Informationen wie zum Beispiel zum Unterrichtsausfall entgehen würden. Gleichzeitig bemerken 42 Prozent der Schülerinnen und Schüler, dass sie vom Smartphone im Unterricht abgelenkt werden.
Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 502 Schülerinnen und Schülern zwischen 14 und 19 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Alle befragten Schülerinnen und Schüler (100 Prozent) sind sich einig, dass man ein Smartphone brauche, um in der Schule dazuzugehören. Dabei fühlen sich viele von ihren Lehrerinnen und Lehrern nicht verstanden: 37 Prozent meinen, Lehrkräfte würden nicht begreifen, wie wichtig das Smartphone heute für junge Menschen ist.

Bitkom: Leitlinien statt pauschaler Verbote für Smartphones an Schulen (Symbolbild)
In einem neuen Positionspapier fordert Bitkom die Bundesländer auf, statt Verboten rechtssichere, differenzierte Leitlinien bereitzustellen, die Schulen an ihre pädagogischen Konzepte anpassen können.
»Eine private Nutzung darf den Unterricht nicht stören, aber mit pauschalen Smartphone-Verboten schießen die Schulen über das Ziel hinaus«, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. »Gerade dort, wo digitale Infrastrukturen oder schulische Endgeräte fehlen, ermöglichen private Geräte überhaupt erst digitalen Unterricht«.
Statt pauschaler Verbote brauche es rechtssichere, differenzierte Regelungen, die die Lebensrealität junger Menschen abbilden, erklärt Rohleder weiter. solche Regelungen sollen Medienkompetenz gezielt fördern und sich an die pädagogischen Konzepte der jeweiligen Schule anpassen lassen.
Quelle: Mitteilung von Bitkom
