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RegTP geht gegen rechtswidrigen Dialer vor
Behörde untersagt HAS GmbH die Abrechnung
02. März 2004
Die Regulierunsgbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat gegenüber der Firma Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH (HAS) ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für die Zeit ab dem 15. August 2003 ausgesprochen. Das erklärte der Präsident der Regulierungsbehörde Matthias Kurth am Dienstag. Dies bedeutet, dass Rechnungen der HAS über die Frankfurter Festnetzrufnummer 069/42726998 nicht bezahlt werden müssen.
Diese Entscheidung der Reg TP sei allerdings noch nicht bestandskräftig. «Jedoch habe ein Widerspruch des betroffenen Unternehmens gegen den Bescheid der RegTP keine aufschiebende Wirkung» so RegTP-Präsident Mathhias Kurth.
Die RegTP hatte nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden ermittelt, dass die HAS einen rechtswidrig eingesetzten Dialer verwendet, um Verbrauchern Beträge für eine angebliche Anmeldung zu einem «Internet-Service» in Rechnung zu stellen. Die Firma verlange 69,95 Euro für die Möglichkeit, einen Monat lang ein Erotik-Internet-Portal zu nutzen. Der betreffende Dialer installiere sich entweder durch Anklicken eines Buttons auf einer Website oder er werde durch Anklicken von Werbebannern aktiviert. Das Programm beende die bestehende Verbindung ins Internet und baue dann eine neue Verbindung über die Rufnummer 069/42 72 69 98 auf. Gleichzeitig werde die Telefonnummer des Benutzers übertragen und die Daten des Benutzers würden ausspioniert. Dieser erhalte daraufhin eine Rechnung der HAS über 69,95 Euro. Insgesamt wurden nach Erkenntnissen der RegTP bereits mehr als 100.000 Rechnungen dieser Art versandt.
Vom 15. August 2003 bis zum 13. Dezember 2003 durften kostenpflichtige Dialer nur in den Rufnummerngassen (0)190 und (0)900 betrieben werden. Seit dem 14. Dezember 2003 dürfen kostenpflichtige Dialer jedoch nur noch in der Rufnummerngasse (0)900-9 betrieben werden. Alle anderen Dialer, die in anderen Rufnummerngassen betrieben werden, sind rechtswidrig.
Verbraucher, die Rechnungen oder Mahnungen über die oben genannte Rufnummer erhalten, sollten sich schriftlich an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, wenden, so die Behörde.
Diese Entscheidung der Reg TP sei allerdings noch nicht bestandskräftig. «Jedoch habe ein Widerspruch des betroffenen Unternehmens gegen den Bescheid der RegTP keine aufschiebende Wirkung» so RegTP-Präsident Mathhias Kurth.
Die RegTP hatte nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden ermittelt, dass die HAS einen rechtswidrig eingesetzten Dialer verwendet, um Verbrauchern Beträge für eine angebliche Anmeldung zu einem «Internet-Service» in Rechnung zu stellen. Die Firma verlange 69,95 Euro für die Möglichkeit, einen Monat lang ein Erotik-Internet-Portal zu nutzen. Der betreffende Dialer installiere sich entweder durch Anklicken eines Buttons auf einer Website oder er werde durch Anklicken von Werbebannern aktiviert. Das Programm beende die bestehende Verbindung ins Internet und baue dann eine neue Verbindung über die Rufnummer 069/42 72 69 98 auf. Gleichzeitig werde die Telefonnummer des Benutzers übertragen und die Daten des Benutzers würden ausspioniert. Dieser erhalte daraufhin eine Rechnung der HAS über 69,95 Euro. Insgesamt wurden nach Erkenntnissen der RegTP bereits mehr als 100.000 Rechnungen dieser Art versandt.
Vom 15. August 2003 bis zum 13. Dezember 2003 durften kostenpflichtige Dialer nur in den Rufnummerngassen (0)190 und (0)900 betrieben werden. Seit dem 14. Dezember 2003 dürfen kostenpflichtige Dialer jedoch nur noch in der Rufnummerngasse (0)900-9 betrieben werden. Alle anderen Dialer, die in anderen Rufnummerngassen betrieben werden, sind rechtswidrig.
Verbraucher, die Rechnungen oder Mahnungen über die oben genannte Rufnummer erhalten, sollten sich schriftlich an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, wenden, so die Behörde.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11147.html