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freenet: Einstweilige Verfügung gegen die Telekom
LG Bonn untersagt Abwerbung von Preselection-Kunden
30. April 2004
Die freenet.de AG erwirkte vor dem Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom AG (DTAG). Der Grund: Die Telekom habe die zu freenet gewechselte Preselection-Kunden angerufen. Bei diesem Anruf wurde ihnen ein anderer als der vom Kunden bei freenet bestellte Preselection-Tarif angeboten. Im vorliegenden Fall wurde der Kunde, obwohl er dies ausdrücklich nicht wünschte, in einen anderen Telefontarif umgestellt. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Bonn mit einer Einstweiligen Verfügung der DTAG nun untersagt.
Der Vorstandsvorsitzende der freenet.de AG Eckhard Spoerr fordert im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einen darüber hinausgehenden, gesetzlichen Schutz für Verbraucher und Wettbewerb: «Das vom Gericht festgestellte wettbewerbswidrige Vorgehen der Telekom - das keinen Einzelfall darstellt - zeigt erneut, wie aggressiv die Deutsche Telekom ihre Marktposition gegen geltendes Recht ausnutzt. Hier herrscht akuter Handlungsbedarf, denn dieses Vorgehen ist ein weiterer schwerer Verstoß gegen den Anspruch auf Chancengleichheit für Wettbewerbsunternehmen».
Bereits Anfang März erließ das Landgericht München in einem ähnlichen Fall eine einstweilige Verfügung gegen die Deutschen Telekom AG und gab damit dem Antrag des Wettbewerbers Tele2 statt, in dem die Telefongesellschaft der DTAG vorwarf, die Listen der von ihr geworbenen Preselection-Kunden gezielt zu nutzen, um eben diese Kunden zurückzugewinnen.
Der Vorstandsvorsitzende der freenet.de AG Eckhard Spoerr fordert im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einen darüber hinausgehenden, gesetzlichen Schutz für Verbraucher und Wettbewerb: «Das vom Gericht festgestellte wettbewerbswidrige Vorgehen der Telekom - das keinen Einzelfall darstellt - zeigt erneut, wie aggressiv die Deutsche Telekom ihre Marktposition gegen geltendes Recht ausnutzt. Hier herrscht akuter Handlungsbedarf, denn dieses Vorgehen ist ein weiterer schwerer Verstoß gegen den Anspruch auf Chancengleichheit für Wettbewerbsunternehmen».
Bereits Anfang März erließ das Landgericht München in einem ähnlichen Fall eine einstweilige Verfügung gegen die Deutschen Telekom AG und gab damit dem Antrag des Wettbewerbers Tele2 statt, in dem die Telefongesellschaft der DTAG vorwarf, die Listen der von ihr geworbenen Preselection-Kunden gezielt zu nutzen, um eben diese Kunden zurückzugewinnen.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11331.html