Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt Vodafone

Sammelklage gegen Preiserhöhungen bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen

14. November 2023

Vodafone hat für Festnetz- und Internet-Kunden während der Vertragslaufzeit einseitig die Preise angepasst. Das Unternehmen hat die Basispreise bei Internet und Telefon-Anschlüssen in diesem Jahr um fünf Euro monatlich angehoben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) fehle eine rechtliche Grundlage für die Erhöhung. Deshalb hat der vzbv eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Wer sich anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.

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»Der vbzv hält die Preiserhöhungen von Vodafone für unwirksam. Mit der Sammelklage setzen wir uns dafür ein, dass Millionen Vodafone-Kunden Geld direkt wiederbekommen können. Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld. Die Sammelklage macht es Verbrauchern leicht, sich gegen die Erhöhung zu wehren«, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Verbraucher können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Dadurch können ihre Ansprüche nicht verjähren. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das soll voraussichtlich in einigen Wochen der Fall sein. Schon jetzt können sich Betroffene auf www.sammelklagen.de/vodafone für den News-Alert des vzbv anmelden. Dann werden sie über den Verlauf des Verfahrens informiert und erfahren, ab wann sie sich ins Klageregister eintragen können.

Der Klage anschließen können sich Vodafone-Kunden, die Internet und/oder Telefon »aus der Wand« bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen, erklärt der vzbv.

Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.

Quelle: Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)

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