VATM sieht Potenzial für mehr Wettbewerb bei DSL

RegTP steht bei Entgelt-Entscheidungen vor Bewährungsprobe

16. Juni 2004
Bis zum 30. Juni 2004 trifft die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) wichtige Entscheidungen zu den zentralen Stellschrauben für die zukünftige Breitbandpenetration in Deutschland. Nach Ansicht des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), wäre in den aktuellen Regulierungsverfahren eine deutliche Absenkung der Einmalentgelte für die Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung sowie für Line Sharing dringend erforderlich. Dies würde wichtige Impulse für einen beschleunigten Infrastruktur- und Innovationswettbewerb in Deutschland setzen, so VATM. Der Regulierer dürfte diese Chance, das einstweilen deutlich gegenüber anderen EU-Staaten abfallende Wachstum im Breitbandmarkt zu beschleunigen, nicht versäumen.

«Die Regulierungsbehörde muss nun größeren Schwerpunkt auf die Ausgestaltung der Vorleistungen legen, die auf der letzten Meile basieren - also Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und Line Sharing», fordert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. «Dabei muss sie insbesondere das nunmehr gesetzlich vorgeschriebene Konsistenzgebot beachten. Demnach soll ein ausreichender Abstand zwischen den verschiedenen Vorleistungs- und Endkundenpreisen bestehen, so dass die einzelnen Wertschöpfungsstufen (Endkundenleistung, Resale, Bitstream Access, Line Sharing oder TAL) abgebildet werden und weder kostenunterdeckende noch überhöhte Vorleistungspreise den Markt verzerren können».

Der Wiederverkauf von DSL-Anschlüssen der Telekom ? im Zuge von DSL Resale ? ist zwar grundsätzlich positiv, ermöglicht jedoch keinen dauerhaften Innovationswettbewerb, wenn alle Vorleistungsprodukte auf der bestehenden Infrastruktur der Deutschen Telekom basieren. Ein nachfragegerechtes Vorprodukt Bitstream Access, auf dessen Basis eigene Infrastruktur der Wettbewerber genutzt werden kann, ist hier nach wie vor nicht in Sicht.

«Ob im Markt für breitbandige Dienste in diesem Jahr der Durchbruch gelingt oder im Hinblick auf die Menge der angeschlossenen Kunden künftig auch weiterhin von der Deutschen Telekom dominiert wird, hängt vor allem von der konkreten Ausgestaltung der Konditionen im Vorleistungsbereich für Line Sharing und bei der Teilnehmeranschlussleitung ab», meint Grützner. «Die positiven Impulse, die neue Zugangsmöglichkeiten bieten können, dürfen nicht durch eine verzögerte Umsetzung gefährdet werden».

Angesichts der am 30. Juni 2004 auslaufenden Entgeltgenehmigung für die aktuellen Line Sharing-Entgelte und die Einmalentgelte für die TAL entscheidet die Regulierungsbehörde über neue Tarife. Der Forderung der EU nach niedrigeren Tarifen bei Line Sharing ist die Deutsche Telekom AG am 22. April mit einem neuen Antrag über 2,43 Euro zwar gefolgt, die im Vergleich zu Resale und DSL-Endkundentarifen wesentlich überhöhten Einmalentgelte bestehen jedoch unverändert fort. Line Sharing ist ebenso wie die TAL ein für DSL-Produkte wesentliches Vorleistungsprodukt. Dabei müssen Wettbewerber wie bei der Nutzung der TAL eigene Infrastruktur bis zu den sogenannten Hauptverteilern (ca. 8000 in Deutschland) aufbauen, um dort eigene DSL-Technologie aufzubauen. Bei Line Sharing wird im Gegensatz zur TAL nur der für ADSL genutzte Frequenzbereich der Teilnehmeranschlussleitung übernommen.

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